Glossar zur Scheidung in der Schweiz: Gesetzesbegriffe und Alltagswörter

Kurz gesagt. Was im Alltag «Alimente» heisst, nennt das Gesetz Unterhaltsbeitrag; das «Besuchsrecht» heisst persönlicher Verkehr (Art. 273 ZGB). Dieses Glossar nennt zu jedem Begriff das Alltagswort, das französische Gegenstück, der französische Text ist gleichermassen massgebend, den Artikel und die Seite, die ihn erklärt. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab; sonst gilt hier das Bundesrecht.

Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte.

Das Verfahren

Gemeinsames Scheidungsbegehren — man sagt «einvernehmliche Scheidung». Französisch: requête commune. Beide Ehegatten verlangen die Scheidung gemeinsam, mit vollständiger Vereinbarung (Art. 111 ZGB) oder unter Überlassung der strittigen Punkte an das Gericht (Art. 112 ZGB). → Wie läuft eine Scheidung ab?

Scheidungsklage — man hört «Trennungsjahr». Französisch: demande unilatérale. Der Weg, wenn der andere Ehegatte nicht will: zwei Jahre Getrenntleben bei Eintritt der Rechtshängigkeit (Art. 114 ZGB) oder schwerwiegende, dem klagenden Ehegatten nicht zuzurechnende Gründe, welche die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen (Art. 115 ZGB). → Mein Partner will nicht · Und das Trennungsjahr?

Vereinbarung über die Scheidungsfolgen — die «Scheidungskonvention». Französisch: convention sur les effets du divorce. Das Gericht genehmigt sie, wenn sie aus freiem Willen geschlossen, klar, vollständig und «nicht offensichtlich unangemessen» ist; der französische Text sagt «manifestement inéquitable» (Art. 279 Abs. 1 ZPO). → Wie läuft eine Scheidung ab?

Eheschutz — «gerichtliche Trennung». Französisch: mesures protectrices de l'union conjugale (MPUC). Ohne die Ehe aufzulösen, legt das Gericht auf Begehren eines Ehegatten, wenn die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts begründet ist, die Unterhaltsbeiträge fest und regelt Wohnung und Kinder (Art. 176 ZGB). → Trennen oder scheiden?

Aufhebung des gemeinsamen Haushalts — «ausziehen». Französisch: suspension de la vie commune. Ein Ehegatte darf den gemeinsamen Haushalt aufheben, solange seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie ernstlich gefährdet ist (Art. 175 ZGB). → Wer bleibt in der Wohnung?

Trennung — Französisch: séparation de corps. Sie kann unter den gleichen Voraussetzungen wie die Scheidung verlangt werden; die Ehe besteht weiter (Art. 117 Abs. 1 ZGB). → Trennen oder scheiden?

Vorsorgliche Massnahmen — Französisch: mesures provisionnelles. Sie regeln das Getrenntleben während des Scheidungsverfahrens (Art. 276 ZPO). → Wie lange dauert eine Scheidung?

Kostenvorschuss — Französisch: avance de frais. Seit 2025 darf das Gericht in der Regel höchstens die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen (Art. 98 Abs. 1 ZPO); Abs. 2 erlaubt den vollen Vorschuss, namentlich im Rechtsmittelverfahren. → Was kostet eine Scheidung?

Unentgeltliche Rechtspflege — «Gratisanwalt». Französisch: assistance judiciaire. Zwei Voraussetzungen: fehlende Mittel und ein nicht aussichtsloses Rechtsbegehren; der französische Text spricht von der «cause» (Art. 117 ZPO). Sie ist zurückzuzahlen, sobald man dazu in der Lage ist (Art. 123 Abs. 1 ZPO). → Unentgeltliche Rechtspflege

Mediation — Französisch: médiation. Das Gericht kann sie jederzeit «empfehlen»; der französische Text sagt «conseiller» (Art. 214 Abs. 1 ZPO). → Alternierende Obhut

Elternkonsens — Französisch: consensus parental. Praxis in der Waadt, im Wallis und in Freiburg: Unter der Leitung des Gerichts wirken alle Fachleute auf eine Einigung der Eltern hin. Die ZPO trägt davon nur den Anstoss zur Mediation (Art. 214 Abs. 1 und 297 Abs. 2 ZPO) und die Möglichkeit des kantonalen Rechts, weitere Kostenerleichterungen für die Mediation vorzusehen (Art. 218 Abs. 3 ZPO). → Wer bekommt die Kinder?

Die Kinder

Elterliche Sorge — «Sorgerecht». Französisch: autorité parentale. Die Befugnis, für das Kind zu entscheiden; sie bleibt nach der Trennung grundsätzlich gemeinsam (Art. 296 Abs. 2 ZGB). → Wer bekommt die Kinder?

Obhut — Französisch: garde. Bei wem das Kind lebt; das Gericht regelt sie getrennt von der elterlichen Sorge und vom persönlichen Verkehr (Art. 133 Abs. 1 ZGB). → Wer bekommt die Kinder?

Alternierende Obhut — «Wechselmodell». Französisch: garde alternée. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge prüft das Gericht im Sinne des Kindeswohls ihre Möglichkeit, wenn ein Elternteil oder das Kind sie verlangt (Art. 298 Abs. 2ter ZGB). → Alternierende Obhut

Persönlicher Verkehr — «Besuchsrecht». Französisch: relations personnelles. Gegenseitiger Anspruch des Elternteils ohne Obhut und des Kindes: auf Deutsch «angemessen», auf Französisch «indiquées par les circonstances» (Art. 273 Abs. 1 ZGB). → Wer bekommt die Kinder?

Aufenthaltsort des Kindes — «mit den Kindern umziehen». Französisch: lieu de résidence. Bei gemeinsamer Sorge braucht ein Wechsel die Zustimmung des andern Elternteils oder einen Entscheid des Gerichts oder der KESB, wenn der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt oder der Wechsel erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr des andern Elternteils hat (Art. 301a Abs. 2 ZGB). → Darf ich mit den Kindern umziehen?

Anhörung des Kindes — Französisch: audition de l'enfant. Durch das Gericht oder eine Drittperson, sofern Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen (Art. 298 Abs. 1 ZPO). → Wer bekommt die Kinder?

Vertretung des Kindes — «Kinderanwalt». Französisch: curateur de l'enfant. Das Gericht ordnet wenn nötig einen Beistand an (Art. 299 Abs. 1 ZPO). → Wer bekommt die Kinder?

KESB — Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; man hört «Jugendamt». Französisch: APEA. Die Kantone bestimmen sie (Art. 440 Abs. 1 ZGB): in Bern elf kantonale KESB, im Wallis neun, in Freiburg die Friedensgerichte der Bezirke. Deutsch «Fachbehörde», französisch «interdisciplinaire». → Und das Jugendamt?

Der Unterhalt

Unterhaltsbeitrag — «Alimente». Französisch: contribution d'entretien («pension alimentaire»). Beim Kind entspricht er seinen Bedürfnissen und der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern; der französische Text sagt «ressources» (Art. 285 Abs. 1 ZGB). → Wie werden Alimente berechnet?

Betreuungsunterhalt — Französisch: contribution de prise en charge. Teil des Kinderunterhalts, der die Betreuung durch die Eltern oder Dritte gewährleistet (Art. 285 Abs. 2 ZGB). → Wie werden Alimente berechnet?

Nachehelicher Unterhalt — Französisch: entretien après divorce. Geschuldet, wenn einem Ehegatten nicht zuzumuten ist, für den gebührenden Unterhalt selbst aufzukommen (Art. 125 Abs. 1 ZGB). → Ehegattenunterhalt

Existenzminimum — Französisch: minimum vital. Das betreibungsrechtliche (Art. 93 SchKG) und das familienrechtliche, erste Stufe der Unterhaltsberechnung (BGE 147 III 265). → Existenzminimum der Kantone

Überschuss — man hört «Düsseldorfer Tabelle». Französisch: excédent. Was nach Deckung der Existenzminima bleibt, verteilt in der zweiten Stufe (BGE 147 III 265). → Und die Düsseldorfer Tabelle?

Hypothetisches Einkommen — «muss ich wieder arbeiten?». Französisch: revenu hypothétique. Kein Begriff des ZGB, sondern der Rechtsprechung, gestützt auf die Leistungsfähigkeit der Eltern (Art. 276 Abs. 2 und 285 Abs. 1 ZGB). → Nach der Scheidung wieder arbeiten?

Inkassohilfe — «Alimente werden nicht bezahlt». Französisch: aide au recouvrement. Eine vom Kanton bezeichnete Fachstelle hilft auf Gesuch dem Kind sowie dem anderen Elternteil unentgeltlich (Art. 290 Abs. 1 ZGB), dem geschiedenen Ehegatten in der Regel unentgeltlich (Art. 131 Abs. 1 ZGB); in Bern sind es die Gemeinden. → Alimente nicht bezahlt

Bevorschussung — Französisch: avance de contributions d'entretien. Der Kanton kann die Alimente nach seinem öffentlichen Recht vorschiessen (Art. 131a Abs. 1 und 293 Abs. 2 ZGB). → Alimente nicht bezahlt

Vermögen und Vorsorge

Errungenschaftsbeteiligung — «Güterstand ohne Ehevertrag». Französisch: participation aux acquêts. Der Güterstand der Ehegatten ohne Ehevertrag (Art. 181 ZGB). → Haus gemeinsam gekauft

Errungenschaft — Französisch: acquêts. Was ein Ehegatte während des Güterstands entgeltlich erwirbt, namentlich sein Arbeitserwerb (Art. 197 ZGB). → Haus gemeinsam gekauft

Eigengut — Französisch: biens propres. Persönliche Gegenstände, Vermögen bei Beginn des Güterstands, Erbschaften und Schenkungen (Art. 198 ZGB); es wird nicht geteilt. → Erbschaft und Scheidung

Vorschlag — man hört «Zugewinnausgleich». Französisch: bénéfice. Errungenschaft abzüglich Schulden (Art. 210 Abs. 1 ZGB); jedem steht die Hälfte des Vorschlags des andern zu (Art. 215 ZGB). → Und der Zugewinnausgleich?

Familienwohnung — Französisch: logement de la famille. Ohne ausdrückliche Zustimmung des andern kann ein Ehegatte weder den Mietvertrag kündigen noch die Wohnung veräussern (Art. 169 Abs. 1 ZGB). → Wer bleibt in der Wohnung?

Vorsorgeausgleich — «Pensionskasse teilen». Französisch: partage de la prévoyance professionnelle. Was während der Ehe bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben wurde, wird hälftig geteilt (Art. 122 und 123 Abs. 1 ZGB). → Was passiert mit der Pensionskasse?

AHV-Splitting — Französisch: splitting AVS. Die Einkommen der Kalenderjahre der Ehe werden bei der Scheidung je zur Hälfte angerechnet (Art. 29quinquies Abs. 3 AHVG). → Pensionskasse teilen

Was ungewiss bleibt

  • Die französischen Gegenstücke sind jene der amtlichen Texte; wo die beiden Fassungen voneinander abweichen, sagt es das Glossar, ohne die Frage zu entscheiden.
  • Das Alltagswort hat keine rechtliche Bedeutung: Massgebend ist die Umschreibung im Artikel.

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Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 111–133, 169–176, 181–215, 273–301a, 440 ZGB — Fedlex, SR 210
  • Zivilprozessordnung: Art. 98, 117, 123, 214, 218, 276, 279, 297, 298, 299 ZPO — Fedlex, SR 272
  • SchKG: Art. 93, Fedlex, SR 281.1
  • AHVG: Art. 29quinquies, Fedlex, SR 831.10
  • Bundesgericht: BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020) — nachzuprüfen auf bger.ch