Wie werden Kinderalimente in der Schweiz berechnet?

Kurz gesagt. Das Gesetz nennt weder einen Betrag noch einen Prozentsatz vom Lohn: Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Seit dem 11. November 2020 schreibt das Bundesgericht für die ganze Schweiz die zweistufige Methode vor: zuerst die familienrechtlichen Existenzminima decken, dann den Überschuss verteilen (BGE 147 III 265).

Rechtsstand 11. November 2020 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Recht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.

Warnsignal. Bereitet der andere Elternteil einen Wegzug ins Ausland mit dem Kind vor: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge braucht es dafür Ihre Zustimmung oder einen Entscheid des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, und der Unterhaltsbeitrag wird soweit erforderlich angepasst (Art. 301a Abs. 2 lit. a und Abs. 5 ZGB). Vernachlässigt der unterhaltspflichtige Elternteil beharrlich seine Unterhaltspflicht, trifft er Anstalten zur Flucht, verschleudert er sein Vermögen oder schafft er es beiseite, kann das Gericht ihn zur Sicherheitsleistung für künftige Beiträge verpflichten (Art. 292 ZGB). In beiden Fällen sofort handeln.

Das hängt ab von…

  • den Einkommen beider Eltern, tatsächlichen oder zumutbaren;
  • dem Bedarf beider Haushalte, nach den Grundbeträgen Ihres Kantons;
  • der Obhut: alleinige oder alternierende Obhut;
  • dem Alter des jüngsten Kindes, das für den Betreuungsunterhalt zählt.

Wer zahlt, und an wen?

Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes (Art. 276 Abs. 2 ZGB); Pflege und Erziehung sind ebenso Unterhalt wie Geldzahlung (Art. 276 Abs. 1 ZGB). Der Anspruch steht dem Kind zu und wird, solange es minderjährig ist, an seinen gesetzlichen Vertreter oder den Inhaber der Obhut geleistet, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt (Art. 289 Abs. 1 ZGB). Bei alleiniger Obhut trägt im Grundsatz der andere Elternteil den gesamten Geldunterhalt (BGE 147 III 265 E. 5.5).

Wie läuft die zweistufige Berechnung?

  1. Einkommen ermitteln: die relevanten Einkommen beider Eltern und allfällige Einkünfte des Kindes (BGE 147 III 265 E. 7.1).
  2. Bedarf ermitteln: das familienrechtliche Existenzminimum jedes Familienmitglieds (E. 7.2). Es geht vom betreibungsrechtlichen Existenzminimum aus und erweitert es um Steuern, Kommunikations- und Versicherungskosten, effektive Wohnkosten und Kosten des Besuchsrechts. Die Grundbeträge der Kantone vergleicht Existenzminimum nach Kanton.
  3. Überschuss verteilen, falls etwas übrig bleibt: im Grundsatz nach «grossen und kleinen Köpfen» (E. 7.3).

Gibt es eine Tabelle oder eine Prozentregel?

Nein. Die Regeste von BGE 147 III 265 erklärt Quotenmethoden (E. 6.2), die Verwendung von Tabellen (E. 6.4) und die einstufig-konkrete Methode (E. 6.5) für unzulässig. Eine Regel «so viele Prozent des Lohnes pro Kind» entspricht dem Schweizer Recht nicht — ebenso wenig eine Tabelle: warum die Düsseldorfer Tabelle hier nicht gilt.

Was ist der Betreuungsunterhalt?

Der Unterhaltsbeitrag dient auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte (Art. 285 Abs. 2 ZGB). Nach dem Schulstufenmodell ist dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit von 50 % ab Eintritt des jüngsten Kindes in die obligatorische Schule zumutbar, von 80 % ab der Sekundarstufe I und von 100 % ab dem vollendeten 16. Altersjahr — vorbehalten die tatsächlichen Erwerbsmöglichkeiten und das Ermessen des Gerichts; zudem ist zu prüfen, ob andere Betreuungslösungen durch Dritte bestehen (BGE 144 III 481 E. 4.7.6–4.7.9).

Alternierende Obhut: Gibt es trotzdem Alimente?

Das ist möglich: Die alternierende Obhut hebt die Pflicht jedes Elternteils nach seinen Kräften nicht auf (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Der Geldunterhalt ist nach der Regeste von BGE 147 III 265 «im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen und allenfalls im Verhältnis der Leistungsfähigkeit» zu tragen (E. 5.5).

Kommen die Kinderzulagen dazu?

Ja: Familienzulagen, die der unterhaltspflichtige Elternteil bezieht, sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen (Art. 285a Abs. 1 ZGB). Ebenso Sozialversicherungsrenten und ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen, die ihm zustehen, soweit das Gericht es nicht anders bestimmt (Art. 285a Abs. 2 ZGB).

Und in meinem Kanton?

Die Berechnungsmethode ist Bundesrecht und gilt in der ganzen Schweiz; kantonal sind die Grundbeträge des Existenzminimums. Das kantonale Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch zusätzlich für die Westschweizer Kantone; anderswo gilt hier nur das Bundesrecht.

Was von Ihrer Situation abhängt

Welche Einkommen angerechnet werden, welche Posten in den Bedarf gehören, wie lange Betreuungsunterhalt geschuldet ist: Das entscheidet sich an Ihren Belegen. Diese Seite nennt bewusst keinen Betrag.

Was ungewiss bleibt

Die Regeste von BGE 147 III 265 nennt die Reihenfolge der Verteilung, die Behandlung von Sparquoten und von Mankofällen, ohne sie auszuführen; das steht in den Erwägungen. Wann vom Schlüssel der grossen und kleinen Köpfe abgewichen werden darf, sagt sie nicht.

Was Sie zusammentragen sollten

Lohnausweise und Steuerveranlagungen beider Eltern, Mietvertrag oder Hypothekarzinsen, Krankenkassenprämien, Fremdbetreuungskosten, Familienzulagen, die heutige Betreuungsregelung — für die Anwältin oder den Anwalt, die Rechtsberatung, die Mediation oder eine gemeinsame Beratung.

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Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 276, 285, 285a, 289, 292, 301a ZGB — Fedlex, SR 210
  • Bundesgericht: BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020), E. 5.5, 6.2–6.5, 7.1–7.3 · BGE 144 III 481 (5A_384/2018, 21. September 2018), E. 4.7.6–4.7.9 — nachzuprüfen auf bger.ch