Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?
Kurz gesagt. Kein Schweizer Gesetz legt fest, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert. Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung endet mit der Anhörung und der Genehmigung der Vereinbarung (Art. 111 ZGB, Art. 287 und 288 Abs. 1 ZPO); jeder strittige Punkt führt zu einem kontradiktorischen Verfahren (Art. 288 Abs. 2 und 291 Abs. 3 ZPO). Fest sind nur Fristen: zwei Jahre Getrenntleben für die Scheidung gegen den Willen des anderen (Art. 114 ZGB), zehn Tage für die Begründung, 30 Tage für die Berufung.
Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Das hängt ab von…
- der Einigung: über alles, nur über die Scheidung oder über nichts;
- der Dauer des Getrenntlebens, wenn einer die Scheidung nicht will;
- dem, was noch zu entscheiden ist: Kinder, Pensionskasse, Güterrecht, Wohnung;
- einer Berufung und der Belastung des Gerichts.
Welcher Weg ist der kürzeste?
Gemeinsames Begehren, umfassende Einigung. Die Ehegatten reichen eine vollständige Vereinbarung und gemeinsame Anträge zu den Kindern ein; das Gericht hört sie getrennt und zusammen an, allenfalls in mehreren Sitzungen, überzeugt sich vom freien Willen und von reiflicher Überlegung und spricht die Scheidung aus (Art. 111 ZGB). Eine Ehe- oder Trennungsdauer verlangt das Gesetz nicht.
Gemeinsames Begehren, Teileinigung. Die Ehegatten verlangen gemeinsam die Scheidung und überlassen die strittigen Folgen dem Gericht (Art. 112 ZGB), das darüber kontradiktorisch verhandelt (Art. 288 Abs. 2 ZPO).
Scheidungsklage. Sie setzt zwei Jahre Getrenntleben bei Einreichung (Art. 114 ZGB; Art. 62 Abs. 1 ZPO) oder beim Wechsel vom gemeinsamen Begehren zur Klage voraus (Art. 114 ZGB); vorher nur, wenn dem klagenden Ehegatten die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann (Art. 115 ZGB). Das Gericht klärt den Scheidungsgrund ab, versucht eine Einigung, und ohne Einigung geht es kontradiktorisch weiter (Art. 291 ZPO).
Welche Fristen setzt das Gesetz?
| Schritt | Frist | Artikel |
|---|---|---|
| Scheidung ohne Zustimmung des anderen | 2 Jahre Getrenntleben vor der Einreichung | Art. 114 ZGB |
| Gemeinsames Begehren abgewiesen | vom Gericht angesetzte Frist zur Klage, Verfahren bleibt rechtshängig | Art. 288 Abs. 3 ZPO |
| Begründung eines Entscheids verlangen | 10 Tage seit Eröffnung | Art. 239 Abs. 2 ZPO |
| Berufung gegen das Scheidungsurteil | 30 Tage seit Zustellung des begründeten Entscheids | Art. 311 Abs. 1 ZPO |
| Berufung gegen Eheschutz- oder vorsorgliche Massnahmen | 30 Tage | Art. 314 Abs. 2 ZPO |
| Beschwerde ans Bundesgericht | 30 Tage | Art. 100 Abs. 1 BGG |
Die Gerichtsferien — vom siebten Tag vor bis zum siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis 15. August, vom 18. Dezember bis 2. Januar — halten die Fristen an, aber nicht im summarischen Verfahren, also weder im Eheschutz noch bei vorsorglichen Massnahmen (Art. 145 Abs. 1 und 2 ZPO).
Was verlängert das Verfahren?
Nach den Texten: die Anhörung der Kinder und eine allfällige Vertretung des Kindes (Art. 298 und 299 ZPO), die Bestätigungen der Vorsorgeeinrichtungen für die Teilung der Pensionskasse (Art. 280 und 281 ZPO) und eine Berufung (Art. 308 ff. ZPO). Die Berufung hemmt die Rechtskraft im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO), nicht aber bei vorsorglichen Massnahmen (Art. 315 Abs. 2 Bst. b ZPO).
Kann man geschieden sein, bevor alles geregelt ist?
Grundsätzlich entscheidet das Gericht über Scheidung und Folgen in einem Entscheid (Art. 283 Abs. 1 ZPO); die güterrechtliche Auseinandersetzung kann aber aus wichtigen Gründen in ein separates Verfahren verwiesen werden (Art. 283 Abs. 2 ZPO). Das Bundesgericht lässt aber einen Teilentscheid über den Scheidungspunkt zu, wenn beide zustimmen oder das Interesse des einen an einem raschen Entscheid jenes des anderen an einem einzigen Entscheid überwiegt (BGE 144 III 298, E. 6.4 und 7). Er ist zu beantragen und mit der Interessenabwägung zu begründen; er erfolgt nicht von selbst. Während des Verfahrens trifft das Gericht die nötigen vorsorglichen Massnahmen (Art. 276 ZPO).
Was von Ihrer Situation abhängt
Zahl der Verhandlungen, eine Vertretung des Kindes, eine Berufung: Das hängt von Ihren Tatsachen und von der Haltung beider Ehegatten ab.
Was ungewiss bleibt
Wie lange ein Verfahren an einem bestimmten Gericht dauert: Kein Text legt es fest, und das Korpus von divorceinfo.ch enthält keine kantonalen Statistiken über Wartezeiten. Wir nennen deshalb keine Dauer in Monaten. Gerichtsferien bei der 30-tägigen Berufung gegen Eheschutz- oder vorsorgliche Massnahmen (Art. 314 Abs. 2 ZPO): Art. 145 Abs. 2 Bst. b ZPO unterscheidet nicht zwischen erster Instanz und Berufung; vorsichtig ist, ohne Gerichtsferien zu rechnen. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab; die Fristen hier sind Bundesrecht und gelten überall.
Was Sie zusammentragen sollten
Um Zeit zu gewinnen, mit einer Anwältin oder einem Anwalt, einer Rechtsberatung, einer Mediation oder einer gemeinsamen Beratung: eine möglichst vollständige Vereinbarung, die Bestätigungen der Pensionskassen, Einkommen und Vermögen beider, das Trennungsdatum mit Belegen. Notieren Sie die Fristen, sobald ein Entscheid eintrifft.
Weiter mit Greg oder Léa
Greg und Léa, die juristischen KI-Assistenten von divorceinfo.ch, helfen Ihnen zu klären, was in Ihrem Fall noch offen ist, und die Belege vor der Einreichung zu ordnen. Siehe auch Wie läuft eine Scheidung ab? Beginnen
Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 111, 112, 114, 115 ZGB, Fedlex, SR 210
- Zivilprozessordnung: Art. 62, 145, 239, 276, 280, 281, 283, 287, 288, 291, 298, 299, 308, 311, 314, 315 ZPO — Fedlex, SR 272
- Bundesgerichtsgesetz: Art. 100 BGG, Fedlex, SR 173.110
- Bundesgericht: BGE 144 III 298 (5A_623/2017, 14. Mai 2018), E. 6.4 und 7 — nachzuprüfen auf bger.ch