Mein Partner will die Scheidung nicht: Was kann ich in der Schweiz tun?
Kurz gesagt. Die Weigerung Ihres Ehegatten verhindert die Scheidung nicht; sie verschliesst nur den Weg des gemeinsamen Begehrens. Sie können allein auf Scheidung klagen, wenn Sie am Tag der Einreichung mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben (Art. 114 ZGB), oder früher, wenn Ihnen die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die Ihnen nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann (Art. 115 ZGB). Bis dahin regelt das Eheschutzgericht das Getrenntleben (Art. 176 ZGB).
Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Warnsignal. Eine Weigerung mit Druck, Drohungen oder Gewalt ist keine Frage des Kalenders mehr. Das Gericht kann auf Klage hin Annäherungs- und Kontaktverbote anordnen und die verletzende Person für eine bestimmte Zeit aus der gemeinsamen Wohnung ausweisen (Art. 28b Abs. 1 und 2 ZGB); auch das Eheschutzgericht kann diese Schutzmassnahmen treffen (Art. 172 Abs. 3 ZGB). Bei unmittelbarer Gefahr: 117.
Das hängt ab von…
- dem Datum der tatsächlichen Trennung und den Belegen dafür;
- der Schwere der Gründe, die vor Ablauf der zwei Jahre geltend gemacht werden (Art. 115 ZGB);
- dem, was der andere bestreitet: die Scheidung selbst oder nur die Folgen;
- minderjährigen Kindern.
Was tun während der zwei Jahre?
Eheschutz verlangen. Ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes begründet, legt das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Unterhaltsbeiträge fest und regelt Wohnung und Hausrat (Art. 176 Abs. 1 ZGB). Das Begehren steht auch offen, wenn das Zusammenleben unmöglich ist, weil der andere es grundlos ablehnt (Art. 176 Abs. 2 ZGB), und jeder Ehegatte kann das Gericht allein anrufen (Art. 172 Abs. 1 ZGB). Das Verfahren ist summarisch, ohne Schlichtung (Art. 271 Bst. a und 198 Bst. a ZPO).
Wie werden die zwei Jahre gezählt?
Ab der tatsächlichen Trennung, nicht ab einem Entscheid; erfüllt sein muss die Frist am Tag der Einreichung der Klage (Art. 114 ZGB; Art. 62 Abs. 1 ZPO). Das Trennungsdatum ist eine Beweisfrage.
Geht es auch vor zwei Jahren?
Ja, aus schwerwiegenden Gründen, die der klagenden Person nicht zuzurechnen sind (Art. 115 ZGB). Nach dem Bundesgericht fragt sich, ob das Festhalten am blossen rechtlichen Band während der Frist objektiv unzumutbar ist, nicht das Zusammenleben; an die Gründe sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen, und schwere körperliche Gewalt ohne Provokation genügt (BGE 127 III 129, E. 3a–3c). Der Entscheid erging unter der früheren Frist von vier Jahren.
Wie läuft die Scheidungsklage ab?
- Einreichung beim Gericht am Wohnsitz einer Partei (Art. 23 Abs. 1 ZPO), die Klage kann ohne schriftliche Begründung eingereicht werden, enthält aber Scheidungsgrund und Rechtsbegehren zu den Folgen und zu den Kindern (Art. 290 ZPO); die Begründung folgt, wenn keine Einigung zustande kommt (Art. 291 Abs. 3 ZPO).
- Verhandlung: Das Gericht klärt den Scheidungsgrund ab; steht er fest, versucht es eine Einigung über die Folgen; sonst geht es kontradiktorisch weiter (Art. 291 ZPO).
- Stimmt der andere später zu, lebten Sie bei Einreichung der Klage noch nicht zwei Jahre getrennt und steht der geltend gemachte Scheidungsgrund nicht fest, wird das Verfahren nach den Regeln des gemeinsamen Begehrens fortgesetzt (Art. 292 Abs. 1 und 2 ZPO).
- Zieht sich der Streit über die Folgen hin, ist ein Teilentscheid über den Scheidungspunkt möglich, wenn das Interesse des einen an einem raschen Entscheid überwiegt (BGE 144 III 298, E. 6.4 und 7). Er erfolgt nicht von selbst.
Und wenn ich es bin, der nicht will?
Nach zwei Jahren Getrenntleben gibt das Gesetz keinem Ehegatten ein Vetorecht. Wer die Scheidung ablehnt, behält seine Rechte bei den Folgen (Kinder, Unterhalt, Güterrecht, Pensionskasse). Bis zur Scheidung ist der eheliche Unterhalt nicht zeitlich begrenzt, soweit der andere seinen gebührenden Unterhalt nicht selbst decken kann; die Pflicht zur Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit besteht aber schon ab der Trennung, wenn mit einer Wiederaufnahme des Zusammenlebens nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist (BGE 148 III 358, E. 5; BGE 147 III 301, E. 6).
Was von Ihrer Situation abhängt
Das Trennungsdatum, die Gründe nach Art. 115 ZGB und der Nutzen eines Teilentscheids beurteilen sich nach Ihren Tatsachen. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab; die Regeln hier sind Bundesrecht.
Was ungewiss bleibt
Die Dauer des Klageverfahrens. Was der klagenden Person «zuzurechnen» ist: Weder Art. 115 ZGB noch BGE 127 III 129 definieren es. «Getrennt leben» unter einem Dach: Art. 114 ZGB sagt es nicht.
Was Sie zusammentragen sollten
Für eine Anwältin, einen Anwalt, eine Rechtsberatung oder eine Mediation: das Trennungsdatum und die Belege; einen Eheschutzentscheid; was Druck oder Gewalt dokumentiert; Einkommen und Vermögen beider.
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Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 28b, 114, 115, 172, 176 ZGB, Fedlex, SR 210
- Zivilprozessordnung: Art. 23, 62, 198, 271, 290, 291, 292 ZPO — Fedlex, SR 272
- Bundesgericht: BGE 127 III 129 (8. Februar 2001) · BGE 144 III 298 (5A_623/2017, 14. Mai 2018) · BGE 147 III 301 (5A_800/2019, 9. Februar 2021) · BGE 148 III 358 (5A_849/2020, 27. Juni 2022) — nachzuprüfen auf bger.ch