Die Pensionskasse bei der Scheidung: was das Schweizer Recht sagt
Kurz gesagt. Bei der Scheidung wird geteilt, was jeder Ehegatte zwischen der Heirat und der Einreichung der Scheidung in seiner 2. Säule angespart hat, und zwar hälftig — unabhängig davon, wer erwerbstätig war, und unabhängig vom Güterstand (Art. 122 und 123 des Zivilgesetzbuches). Die Ehegatten können in einer Vereinbarung davon abweichen, aber das Gericht prüft, dass beide angemessen vorgesorgt bleiben.
Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · von divorceinfo.ch anhand der amtlichen Texte verfasst. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Warnsignal — Bezug der 2. Säule. Ein verheirateter Ehegatte kann seine 2. Säule nicht ohne die schriftliche Zustimmung des andern bar beziehen oder für Wohneigentum vorbeziehen (Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 30c Abs. 5 BVG). Eine Barauszahlung während der Ehe fällt aus der Berechnung des Ausgleichs (Art. 22a Abs. 1 FZG). Unterschreiben Sie nichts, ohne mit einer Beratung zu sprechen.
Wird die Pensionskasse immer hälftig geteilt?
Das ist die Regel. Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen, samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum, werden hälftig geteilt (Art. 122 und 123 Abs. 1 ZGB) — egal, wer einbezahlt hat, und auch bei Gütertrennung. Haben beide eine 2. Säule, wird verrechnet: Nur die Differenz geht vom einen zum andern (Art. 124c Abs. 1 ZGB). Die kurze Antwort: Was passiert bei der Scheidung mit der Pensionskasse?
Welcher Zeitraum zählt, und wer rechnet?
Von der Heirat bis zur Einreichung der Scheidungsklage oder des gemeinsamen Begehrens, die das Gericht bestätigt, nicht bis zum Urteil (Art. 122 ZGB; Art. 62 ZPO). Eine Trennung beendet den Zeitraum nicht, und was während des Verfahrens angespart wird, gleicht der vorsorgliche Unterhalt nicht aus (BGE 145 III 169 E. 3). Es rechnen die Kassen: Guthaben bei Einreichung minus aufgezinstes Guthaben bei Heirat (Art. 22a Abs. 1 FZG). Ein Einkauf aus Eigengut, etwa aus einer Erbschaft, wird abgezogen (Art. 123 Abs. 2 ZGB; Art. 22a Abs. 2 FZG). Der Ablauf: Wie läuft eine Scheidung in der Schweiz ab?
Die 2. Säule hat das Wohneigentum finanziert: Wird sie geteilt?
Ja, wenn die Ehe vor Eintritt eines Vorsorgefalles geschieden wird: Dann wird ein Vorbezug für Wohneigentum mit dem Rest geteilt (Art. 30c Abs. 6 BVG; Art. 123 Abs. 1 ZGB). Eine Anpassung wegen der Zuteilung der Wohnung muss im Scheidungsprozess verlangt werden: Das Gericht, das die Teilung danach durchführt, vollzieht nur, was entschieden wurde (BGE 137 V 440 E. 3.5). Siehe Haus gemeinsam gekauft – wie wird es geteilt?
Kann man verzichten, oder kann das Gericht von der Hälfte abweichen?
In einer Vereinbarung können die Ehegatten anders teilen oder verzichten, wenn eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge gewährleistet bleibt (Art. 124b Abs. 1 ZGB); das Gericht verlangt eine Bestätigung der Kassen und prüft diese Voraussetzung von Amtes wegen (Art. 280 Abs. 1 und 3 ZPO). Bei wichtigen Gründen spricht es weniger als die Hälfte zu oder verweigert die Teilung, etwa wegen der güterrechtlichen Auseinandersetzung, der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Scheidung oder der Vorsorgebedürfnisse (Art. 124b Abs. 2 ZGB); die schwere Verletzung der Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, ist ein solcher Grund (BGE 145 III 56 E. 5.3 und 5.4). Dem Elternteil, der die gemeinsamen Kinder betreut, kann es mehr als die Hälfte zusprechen, wenn der andere weiterhin angemessen vorgesorgt bleibt (Art. 124b Abs. 3 ZGB).
Scheidung nach der Pensionierung oder mit einer Invalidenrente
Bezieht ein Ehegatte bei Einreichung bereits eine Altersrente oder nach dem reglementarischen Referenzalter eine Invalidenrente, entscheidet das Gericht nach Ermessen über die Teilung der Rente und beachtet insbesondere die Dauer der Ehe und die Vorsorgebedürfnisse beider (Art. 124a Abs. 1 ZGB); der zugesprochene Anteil wird zu einer lebenslangen Rente (Abs. 2). Ein Kapital anstelle der Rente setzt eine Vereinbarung zwischen der Kasse des verpflichteten und dem berechtigten Ehegatten voraus (Art. 22c Abs. 3 FZG). Tritt die Pensionierung während des Verfahrens ein, kann die Kasse den übertragenen Betrag und die Rente kürzen (Art. 22a Abs. 4 FZG; Art. 19g FZV), nach ihrem Reglement (BGE 151 V 144). Für eine Invalidenrente gilt Art. 124 ZGB; ein bei Einreichung hängiges IV-Gesuch kann die Grundlage des Ausgleichs ändern (BGE 146 V 95).
Bezug während der Ehe, unbekannte Kasse: Ist mein Anteil verloren?
Nicht unbedingt: Das bezogene Kapital fällt aus der Berechnung, aber das Gesetz kennt zwei Stufen, auf die man sich in diesem Fall berufen kann, auch wenn es den Bezug nicht nennt — eine Kapitalabfindung, wenn ein Ausgleich über die Vorsorge nicht zumutbar ist (Art. 124d ZGB), eine angemessene Entschädigung, wenn er unmöglich ist (Art. 124e Abs. 1 ZGB). Um die Guthaben zu finden, kann jeder Ehegatte Auskunft verlangen (Art. 170 ZGB); im Verfahren geben die Kasse und die Zentralstelle 2. Säule dem Gericht Auskunft (Art. 24 Abs. 3 FZG; Art. 19d Abs. 2 FZV).
Und die Säule 3a und die AHV?
Die Säule 3a folgt dem Güterrecht: Aus dem Lohn geäufnet, ist sie in der Errungenschaftsbeteiligung Errungenschaft; das Gericht kann sie ganz oder teilweise dem andern Ehegatten zusprechen, aber nicht gegen den Willen des Ehegatten, der seinen Anteil bar bezahlen will und kann (Art. 4 Abs. 3 BVV 3; BGE 137 III 337 E. 3.2.4 und 3.3). Die AHV kennt das Splitting: Die Einkommen aus den Kalenderjahren der Ehe werden bei der Scheidung je zur Hälfte angerechnet (Art. 29quinquies Abs. 3 Bst. c AHVG), aber nur für Zeiten, in denen beide in der schweizerischen AHV versichert waren (Abs. 4 Bst. b). Splitting und Vorsorgeausgleich kommen zusammen: Nach der Scheidung: was zu tun ist.
Was von Ihrer Situation abhängt
- Guthaben im Ausland: Der Ausgleich kann in ein separates Verfahren verwiesen werden, wenn im betreffenden Staat ein Entscheid über deren Teilung erwirkt werden kann (Art. 283 Abs. 3 ZPO).
- Eine an die Ehe gebundene Aufenthaltsbewilligung ist eine Frage des Ausländerrechts (Art. 50 AIG) und des Migrationsamts: Verliere ich bei der Scheidung meine Aufenthaltsbewilligung?
- Der Vorsorgeausgleich ist Bundesrecht. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch zusätzlich für die Westschweiz.
Was ungewiss bleibt
Was eine «angemessene» Vorsorge ist, beziffern weder das Gesetz noch die ausgewerteten Entscheide. Eine kurze Ehe allein ist im Gesetz nicht als wichtiger Grund genannt, und ihre Behandlung unter dem Recht von 2017 hat das Bundesgericht noch nicht präzisiert. Diese Seite nennt keinen Betrag und behandelt die Steuerfolgen der Übertragung nicht.
Was Sie zusammentragen sollten
Für die Person, die Sie begleitet (Anwältin oder Anwalt, Rechtsberatung, Mediation, gemeinsame Beratung): Heiratsdatum und Eingangsbestätigung; Ausweise jeder Pensionskasse; Freizügigkeitskonten; Einkäufe und Herkunft des Geldes; Bezüge und Verpfändungen; Rente oder IV-Gesuch; Säulen 3a beider Ehegatten.
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Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 122–124e, 170 ZGB, Fedlex, SR 210
- Freizügigkeitsgesetz: Art. 5, 22a, 22c, 24 FZG, Fedlex, SR 831.42
- Freizügigkeitsverordnung: Art. 19d, 19g FZV, Fedlex, SR 831.425
- BVG: Art. 30c, Fedlex, SR 831.40
- Zivilprozessordnung: Art. 62, 280, 283 ZPO, Fedlex, SR 272
- BVV 3: Art. 4, Fedlex, SR 831.461.3
- AHVG: Art. 29quinquies, Fedlex, SR 831.10
- AIG: Art. 50, Fedlex, SR 142.20
- Bundesgericht: BGE 137 III 337 · BGE 137 V 440 E. 3.5 · BGE 145 III 56 E. 5.3 und 5.4 · BGE 145 III 169 E. 3 · BGE 146 V 95 · BGE 151 V 144 — nachzuprüfen auf bger.ch