Trennen oder scheiden: Was ist der Unterschied im Schweizer Recht?

Kurz gesagt. Wer sich trennt, bleibt verheiratet: Auf Begehren eines Ehegatten legt das Eheschutzgericht die Unterhaltsbeiträge fest und regelt Wohnung und Hausrat, ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des anderen (Art. 176 ZGB). Die Scheidung löst die Ehe auf: Sie legt den nachehelichen Unterhalt fest (Art. 125 ZGB), führt zur güterrechtlichen Auseinandersetzung und zum Ausgleich der Pensionskasse (Art. 120 und 122 ZGB). Dazwischen steht die gerichtliche Trennung: gleiche Voraussetzungen wie die Scheidung, aber die Ehe besteht weiter (Art. 117 ZGB).

Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.

Warnsignal. Hängt Ihre Aufenthaltsbewilligung von der Ehe ab, zählt schon die Trennung: Das Aufenthaltsrecht nach Auflösung der Familiengemeinschaft richtet sich nach Art. 50 AIG, also nach Ausländerrecht — sofort prüfen lassen. Bei Gewalt: Annäherungsverbot oder Ausweisung aus der Wohnung (Art. 28b ZGB).

Das hängt ab von…

  • Ihrem Ziel: das Getrenntleben ordnen oder die Ehe beenden;
  • der Haltung des anderen, die der Eheschutz nicht voraussetzt;
  • Kindern, Geld und Wohnung, die zu regeln sind;
  • persönlichen Gründen, verheiratet zu bleiben (Überzeugungen, Lage eines Ehegatten).

Was bringt der Eheschutz?

Ein Ehegatte darf den gemeinsamen Haushalt aufheben, solange seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist (Art. 175 ZGB). Ist die Aufhebung begründet, legt das Gericht auf Begehren die Unterhaltsbeiträge an Kinder und Ehegatten fest, regelt Wohnung und Hausrat und ordnet die Gütertrennung an, wenn die Umstände es rechtfertigen (Art. 176 Abs. 1 ZGB). Summarisches Verfahren (Art. 271 Bst. a ZPO). Nehmen die Ehegatten das Zusammenleben wieder auf, fallen die Massnahmen dahin, ausser Gütertrennung und Kindesschutzmassnahmen (Art. 179 Abs. 2 ZGB).

Was ist die gerichtliche Trennung?

Ein Urteil, das trennt, ohne die Ehe aufzulösen. Sie kann unter den gleichen Voraussetzungen wie die Scheidung verlangt werden (Art. 117 Abs. 1 ZGB); mit ihr tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein, und im Übrigen gelten die Eheschutzbestimmungen sinngemäss (Art. 118 ZGB). Eine spätere Scheidung bleibt möglich (Art. 117 Abs. 3 ZGB).

Was ändert sich konkret?

Eheschutz (Getrenntleben) Gerichtliche Trennung Scheidung
Ehe besteht weiter besteht weiter aufgelöst
Voraussetzungen begründete Aufhebung oder unmögliches Zusammenleben (Art. 176 ZGB) wie Scheidung (Art. 117 ZGB) Einigung, 2 Jahre Getrenntleben oder schwerwiegende Gründe (Art. 111–115 ZGB)
Ehegattenunterhalt ehelicher Unterhalt (Art. 163 ZGB), nicht zeitlich begrenzt Eheschutzregeln sinngemäss (Art. 118 Abs. 2 ZGB) nachehelicher Unterhalt unter Voraussetzungen (Art. 125 ZGB)
Güter Gütertrennung, wenn das Gericht sie anordnet (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB) Gütertrennung von Gesetzes wegen (Art. 118 Abs. 1 ZGB) güterrechtliche Auseinandersetzung (Art. 120 Abs. 1 ZGB)
Pensionskasse kein Ausgleich in den zitierten Texten kein Ausgleich Ausgleich der bis zur Einleitung erworbenen Ansprüche (Art. 122 ZGB)
Gesetzliches Erbrecht Ehe besteht weiter Ehe besteht weiter entfällt (Art. 120 Abs. 2 ZGB)
Steuern getrennte Veranlagung für die ganze Steuerperiode der tatsächlichen Trennung (Art. 42 Abs. 2 DBG) getrennte Veranlagung (Art. 42 Abs. 2 DBG) getrennte Veranlagung (Art. 42 Abs. 2 DBG)

Warum ist der Trennungsunterhalt nicht der Scheidungsunterhalt?

Die Grundlage ist eine andere. Bis zur Scheidung ist der eheliche Unterhalt nicht zeitlich begrenzt, soweit der andere seinen gebührenden Unterhalt nicht selbst decken kann; die Pflicht zur Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit besteht aber schon ab der Trennung, wenn mit einer Wiederaufnahme des Zusammenlebens nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist (BGE 148 III 358, E. 5). Während des Scheidungsverfahrens kann der Beitrag keinen Vorsorgebedarf enthalten, weil Art. 163 ZGB nur laufenden Unterhalt gibt (BGE 145 III 169, E. 3). Beträge nennt diese Seite keine.

Was von Ihrer Situation abhängt

Jetzt Eheschutz, oder direkt ein gemeinsames Scheidungsbegehren: Das hängt von Ihrer Einigung, den Kindern, der Wohnung und Ihrem Einkommen ab. Kantonales Recht, Gericht, Kosten, deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die Westschweiz; anderswo gilt hier nur das Bundesrecht.

Was ungewiss bleibt

Der Ausgleich der Pensionskasse bei gerichtlicher Trennung: Die zitierten Artikel regeln ihn nicht. Die erbrechtlichen Folgen einer blossen Trennung sind prüfen zu lassen. Stirbt ein Ehegatte während eines Scheidungsverfahrens, das den Verlust des Pflichtteilsanspruchs des überlebenden Ehegatten bewirkt, können die Ehegatten unter Vorbehalt einer abweichenden Anordnung keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen erheben (Art. 120 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB).

Was Sie zusammentragen sollten

Für eine Anwältin, einen Anwalt, eine Rechtsberatung, eine Mediation oder eine gemeinsame Beratung: Trennungsdatum, Einkommen und Ausgaben beider, Mietvertrag oder Eigentumstitel, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel beider.

Weiter mit Greg oder Léa

Greg und Léa, die juristischen KI-Assistenten von divorceinfo.ch, vergleichen mit Ihnen, was jeder Weg ändert. Siehe auch Wie läuft eine Scheidung ab? Beginnen

Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 28b, 111–115, 117, 118, 120, 122, 125, 163, 175, 176, 179 ZGB — Fedlex, SR 210
  • Zivilprozessordnung: Art. 271 ZPO, Fedlex, SR 272
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer: Art. 42 DBG, Fedlex, SR 642.11
  • Ausländer- und Integrationsgesetz: Art. 50 AIG, Fedlex, SR 142.20
  • Bundesgericht: BGE 145 III 169 (5A_14/2019, 9. April 2019) · BGE 148 III 358 (5A_849/2020, 27. Juni 2022) — nachzuprüfen auf bger.ch