Alternierende Obhut: Wie funktioniert sie nach Schweizer Recht?
Kurz gesagt. Bei alternierender Obhut lebt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern. Sie setzt die gemeinsame elterliche Sorge voraus: Das Gericht prüft ihre Möglichkeit im Sinne des Kindeswohls, wenn ein Elternteil oder das Kind sie verlangt (Art. 298 Abs. 2ter ZGB). Sie ist weder automatisch noch von vornherein ausgeschlossen, und sie hebt die Pflicht, Alimente zu zahlen, nicht von selbst auf (Art. 276 Abs. 2 ZGB).
Rechtsstand 20. Dezember 2023 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Das hängt ab von…
- dem Antrag: Ohne Verlangen eines Elternteils oder des Kindes schreibt das Gesetz die Prüfung nicht vor;
- der gemeinsamen elterlichen Sorge, Voraussetzung der alternierenden Obhut;
- der Distanz der Wohnorte und der tatsächlichen Verfügbarkeit jedes Elternteils;
- der Einigung der Eltern über Organisation und Kosten.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Gemeinsame elterliche Sorge. Das ZGB sieht die alternierende Obhut nur in diesem Fall vor (Art. 298 Abs. 2ter und 298b Abs. 3ter ZGB); die elterliche Sorge trotz alternierender Obhut einem Elternteil allein zuzuteilen, ist gesetzwidrig (BGE 150 III 97 E. 4.3).
- Ein Antrag eines Elternteils oder des Kindes (Art. 298 Abs. 2ter ZGB).
- Das Kindeswohl, geprüft nach den Umständen des Einzelfalls (BGE 142 III 612 E. 4.2; BGE 142 III 617 E. 3.2.3). Kommt die alternierende Obhut nicht in Betracht (BGE 142 III 612 E. 4.4) oder wurde sie verworfen (BGE 142 III 617 E. 3.2.4), prüft das Gericht zusätzlich die Fähigkeit jedes Elternteils, den Kontakt des Kindes zum andern zu fördern.
Wie kommt man dazu, Schritt für Schritt?
- Die Eltern einigen sich: Die Vereinbarung legt Betreuungsanteile und Unterhaltsbeitrag fest; das Gericht berücksichtigt sie im Blick auf das Kindeswohl (Art. 133 Abs. 1 und 2 ZGB).
- Keine Einigung: Der Antrag geht während der Trennung an das Eheschutzgericht (Art. 176 Abs. 3 ZGB), bei der Scheidung an das Scheidungsgericht (Art. 133 Abs. 1 ZGB), bei nicht verheirateten Eltern an die Kindesschutzbehörde (Art. 298b Abs. 3ter ZGB) — in Bern und im Wallis die KESB, in Freiburg das Friedensgericht — oder, wenn eine Unterhaltsklage hängig ist, an das Gericht (Art. 298b Abs. 3 ZGB).
- Später: Nach der Scheidung wird die elterliche Sorge neu geregelt, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse es zum Wohl des Kindes gebietet (Art. 134 Abs. 1 ZGB); für die Obhut gelten die Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses (Art. 134 Abs. 2 ZGB). Sind sich die Eltern einig, regelt die Kindesschutzbehörde Sorge und Obhut neu, sonst das für die Abänderung des Scheidungsurteils zuständige Gericht (Art. 134 Abs. 3 ZGB).
Und wenn ein Elternteil wegzieht?
Die alternierende Obhut verträgt keine grosse Distanz. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz ist massgebend, ob das Betreuungsmodell beibehalten werden kann (BGE 142 III 502 E. 2.4.1). Hat der Umzug erhebliche Auswirkungen für den andern Elternteil, braucht er dessen Zustimmung oder einen Entscheid (Art. 301a Abs. 2 Bst. b ZGB): Darf ich mit den Kindern umziehen?
Wer zahlt was bei alternierender Obhut?
Jeder Elternteil sorgt nach seinen Kräften für den Unterhalt (Art. 276 Abs. 2 ZGB): Die alternierende Obhut hebt die Alimente nicht von selbst auf, und der Text sagt auch nicht, dass sie sie auferlegt. Nach der Regeste von BGE 147 III 265 (E. 5.5) ist der Geldunterhalt dann von den Eltern «im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen und allenfalls im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu tragen»: Je grösser der Betreuungsanteil, desto kleiner der Anteil am Geldunterhalt. Geleistet wird an den Inhaber der Obhut oder den gesetzlichen Vertreter, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt (Art. 289 Abs. 1 ZGB). Beträge nennt diese Seite keine; zur Methode Wie werden Alimente für die Kinder berechnet?, die Grundbeträge unter Existenzminimum der Kantone.
Was von Ihrer Situation abhängt
- Die konkrete Organisation: Schule, Wege, Arbeitszeiten beider Eltern.
- Der Kanton: Wallis, Freiburg und Waadt kennen den «Elternkonsens», eine begleitete Einigung vor dem Entscheid (jeweils erst in einem Teil der Bezirke); ein Gesetz begründet ihn nicht. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die Westschweiz; sonst gilt hier nur das Bundesrecht.
Was ungewiss bleibt
- Keiner der zitierten Texte und keine Regeste legt einen Zeitanteil fest, ab dem von alternierender Obhut die Rede ist.
- Die massgebenden Kriterien stehen in den Erwägungen von BGE 142 III 612 (E. 4.3) und 142 III 617 (E. 3.2.3), nicht in den Regesten; diese Seite zählt sie nicht auf.
- Die französische Übersetzung der Regeste von BGE 147 III 265 drückt das umgekehrte Verhältnis nicht aus: Welche Tragweite die Regel im Einzelfall hat, ist eine Frage an Ihre Beratung.
Was Sie zusammentragen sollten
- einen realistischen Wochen- und Ferienplan;
- die Adressen beider Wohnungen und der Schule, mit Fahrzeiten;
- Ihre Arbeitszeiten;
- die Kosten des Kindes (Krankenkasse, Betreuung, Freizeit) und wer sie heute trägt.
Das dient Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, einer Rechtsberatung, einer Mediation oder einer gemeinsamen Beratung, wenn Sie die Lösung zu zweit suchen.
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Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 133, 134, 176, 276, 289, 298, 298b, 301a ZGB — Fedlex, SR 210
- Bundesgericht: BGE 142 III 502 (5A_581/2015, 11. August 2016) E. 2.4.1 · BGE 142 III 612 (5A_991/2015,
- September 2016) E. 4.2–4.4 · BGE 142 III 617 (5A_904/2015, 29. September 2016) E. 3.2.3 und 3.2.4 · BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020) E. 5.5 · BGE 150 III 97 (5A_33/2023, 20. Dezember 2023) E. 4.3 — nachzuprüfen auf bger.ch