Die Düsseldorfer Tabelle gilt in der Schweiz nicht
Kurz gesagt. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Hilfsmittel der deutschen Praxis; in der Schweiz hat sie keine Geltung. Das Bundesgericht hat die Verwendung von Tabellen und die Quotenmethoden für den Kindesunterhalt ausdrücklich für unzulässig erklärt (BGE 147 III 265, E. 6.2 und 6.4) — also etwa einen festen Prozentsatz vom Einkommen. Verbindlich ist in der ganzen Schweiz die zweistufig-konkrete Methode mit Überschussverteilung, angewandt auf die Kriterien von Art. 285 Abs. 1 ZGB.
Rechtsstand 9. Februar 2021 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte und Urteile. Diese Seite erklärt die Methode; sie nennt keinen Betrag.
Woher kommt der Irrtum?
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Hilfsmittel der deutschen Praxis; in der Schweiz gilt sie nicht. KI-Assistenten, die viel aus deutschen Foren gelernt haben, geben diese Tabelle auch für die Schweiz an — oder eine Faustregel «so und so viele Prozent des Lohnes pro Kind». Beides entspricht nicht dem Schweizer Recht.
Was gilt in der Schweiz stattdessen?
Das Gesetz nennt Kriterien, keine Beträge. Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen; Vermögen und Einkünfte des Kindes sind zu berücksichtigen (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Er dient auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte (Art. 285 Abs. 2 ZGB).
Das Bundesgericht hat die Methode vereinheitlicht. BGE 144 III 481 (2018) nannte bereits die Abkehr vom Methodenpluralismus (E. 4.1). BGE 147 III 265 (Urteil 5A_311/2019 vom 11. November 2020) nimmt die Lebenshaltungskostenmethode als Ausgangspunkt und erklärt nach seiner amtlichen Regeste für unzulässig:
- abstrakte Methoden, namentlich Quotenmethoden (E. 6.2);
- die Verwendung von Tabellen (E. 6.4);
- die einstufig-konkrete Methode (E. 6.5).
Verbindlich ist allein die zweistufig-konkrete Methode, für alle Arten des Kindesunterhaltes (E. 6.6) und unabhängig vom Zivilstand der Eltern (E. 7.4).
So geht sie vor. Erste Stufe: die Mittel jedes Elternteils und das familienrechtliche Existenzminimum jedes Familienmitglieds ermitteln. Zweite Stufe: den Überschuss, der nach Deckung dieser Existenzminima bleibt, im Grundsatz «nach grossen und kleinen Köpfen» verteilen (E. 7.3). Bei alleiniger Obhut trägt im Grundsatz der andere Elternteil den gesamten Geldunterhalt (E. 5.5). Dieselbe Methode gilt unter Ehegatten während der Trennung (BGE 147 III 301, E. 4) und nach der Scheidung (BGE 147 III 293, E. 4.5).
Was bedeutet das für mich?
- Ein Tabellenwert oder ein Prozentsatz, im Internet gelesen oder unter Eltern gehört, sagt nicht, was das Gericht festsetzen wird.
- Gerechnet wird mit den tatsächlichen Zahlen der Familie: Einkommen beider Eltern, Bedarf jedes Familienmitglieds, Betreuungsanteile. Diese Belege sind entscheidend. Beim Kindesunterhalt besteht eine besondere Pflicht, die eigene Erwerbskapazität auszuschöpfen (BGE 147 III 265, E. 7.4).
- Ein kantonaler Entscheid vor dem 11. November 2020, der anders rechnet, wendet eine aufgegebene Methode an.
- Ein Grundbetrag des Existenzminimums ist nicht der Betrag von Alimenten.
Und in meinem Kanton?
Die Methode ist in allen Kantonen dieselbe. Kantonal verschieden sind die Grundbeträge des Existenzminimums; sie beruhen auf den Richtlinien vom 1. Juli 2009 der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten, welche die Kantone übernehmen oder anpassen. divorceinfo.ch deckt das kantonale Recht auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch zusätzlich für die Westschweizer Kantone; für andere Kantone gilt hier nur das Bundesrecht.
Was ungewiss bleibt
Die Verteilung nach grossen und kleinen Köpfen gilt «im Grundsatz»: Die Regeste sagt nicht, wann davon abzuweichen ist. Bei alternierender Obhut ist der Geldunterhalt nach der deutschen Regeste «im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen» zu tragen (E. 5.5); die französische Übersetzung gibt das anders wieder. Massgebend ist der deutsche Urteilstext; die Tragweite im Einzelfall gehört in die Beratung.
Ihr Dossier mit Greg oder Léa vorbereiten
Greg und Léa, die juristischen KI-Assistenten von divorceinfo.ch, helfen Ihnen, Einkommen, Bedarf und Betreuungsanteile zusammenzustellen, mit denen die zweistufige Methode rechnet, und vorzubereiten, was Ihre Beratung wissen sollte. Beginnen
Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 285 ZGB, Fedlex, SR 210
- Bundesgericht: BGE 144 III 481 (5A_384/2018, 21. September 2018) · BGE 147 III 265 (5A_311/2019,
- November 2020) · BGE 147 III 293 (5A_891/2018, 2. Februar 2021) · BGE 147 III 301 (5A_800/2019,
- Februar 2021) — nachzuprüfen auf bger.ch