Alimente werden nicht bezahlt: Was kann ich in der Schweiz tun?

Kurz gesagt. Jeder Kanton muss eine Fachstelle haben, die dem Kind und dem anderen Elternteil unentgeltlich hilft, die Alimente einzutreiben (Art. 290 Abs. 1 ZGB), und der geschiedenen Person in der Regel unentgeltlich (Art. 131 Abs. 1 ZGB). Das Gesuch ist möglich, sobald der Unterhaltsbeitrag nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt wird (Art. 8 InkHV). Daneben kann der Kanton Vorschüsse leisten, nach seinem eigenen Recht (Art. 131a Abs. 1 und 293 Abs. 2 ZGB).

Rechtsstand 1. Juli 2023 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht und das Recht der Kantone Bern, Freiburg und Wallis; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.

Warnsignal. Trifft die verpflichtete Person Anstalten zur Flucht, etwa ins Ausland, verschleudert sie ihr Vermögen oder schafft sie es beiseite, rasch handeln: Das Gericht kann Sicherheit verlangen (Art. 132 Abs. 2 und 292 ZGB). Kann sie ihre Pensionskasse beziehen, kann die Fachstelle eine Person, die mit mindestens vier Monatsbeiträgen im Rückstand ist, ihrer Vorsorgeeinrichtung melden (Art. 13 Abs. 1 InkHV).

Das hängt ab von…

  • Ihrem Wohnkanton, der die Fachstelle bezeichnet und die Vorschüsse regelt;
  • dem Unterhaltstitel: Urteil, Eheschutzentscheid oder genehmigte Vereinbarung;
  • Ihrem Einkommen und Vermögen, für die Vorschüsse;
  • dem Alter der Ausstände.

Wie gehe ich vor?

  1. Unterhaltstitel und Aufstellung der ausstehenden Beiträge bereitlegen.
  2. Gesuch bei der Fachstelle am Wohnsitz einreichen (Art. 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 InkHV): Titel, Aufstellung, Inkassovollmacht, Adresse der verpflichteten Person und ihres Arbeitgebers. Die Fachstelle stellt ein Formular zur Verfügung.
  3. Gleichzeitig Vorschüsse beantragen und nicht zuwarten: Im Wallis wird ab dem Folgemonat des vollständigen Gesuchs bevorschusst, vorbehalten die vom Staatsrat vorgesehenen Ausnahmen (Art. 17 GIBU), in Bern rückwirkend auf den Eingang des Gesuchs (Art. 6 Abs. 4 IBV).
  4. Die Fachstelle handeln lassen: Während der Inkassohilfe unternehmen Sie selbst keine Inkassoschritte (Art. 10 Abs. 2 InkHV).

Dasselbe gilt im Getrenntleben, für Unterhalt aus Eheschutzmassnahmen (Art. 176a ZGB).

An wen wende ich mich in Bern, Freiburg und Wallis?

Kanton Fachstelle (Rechtsgrundlage) Höchstbetrag der Bevorschussung pro Monat, nicht die Höhe der Alimente
Bern die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz oder die Stelle, der sie die Aufgabe übertragen hat (Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes BSG 213.22) maximale einfache AHV-Waisenrente (Art. 6 des Gesetzes; Art. 19 IBV, Fassung vom 1. Januar 2015)
Freiburg Kantonales Sozialamt, KSA (Art. 1 IHBUV) maximale einfache AHV-Waisenrente pro Kind, CHF 250.- für den Ehegatten (Art. 9 IHBUG, Fassung vom 1. Januar 2022)
Wallis Inkasso- und Bevorschussungsstelle, IBU (Art. 2 GIBU) zehn Einkommensstufen, höchstens CHF 950.- für ein Kind (Art. 16 Abs. 1 VIBU, Fassung vom 1. Januar 2022)

Einkommens-, Vermögens- und Wohnsitzvoraussetzungen sind kantonal. Für die anderen Kantone gilt auf dieser Seite nur das Bundesrecht; die Westschweizer Kantone behandelt die französische Fassung.

Was kann das Gericht tun?

  • Schuldneranweisung: etwa den Arbeitgeber anweisen, den Lohn ganz oder teilweise direkt der berechtigten Person zu zahlen (Art. 132 Abs. 1 ZGB; für das Kind Art. 291 ZGB).
  • Sicherstellung künftiger Beiträge, wenn die verpflichtete Person beharrlich nicht zahlt oder Anstalten zur Flucht trifft (Art. 132 Abs. 2 und 292 ZGB).
  • Betreibung: Mit einem vollstreckbaren Urteil die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 Abs. 1 SchKG).

Kann ich Strafantrag stellen?

Ja. Wer familienrechtliche Unterhaltspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel verfügt oder verfügen könnte, wird auf Antrag bestraft (Art. 217 Abs. 1 StGB). Antragsberechtigt sind auch die von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen (Art. 217 Abs. 2 StGB). Das Antragsrecht erlischt nach drei Monaten ab Kenntnis des Täters (Art. 31 StGB).

Was von Ihrer Situation abhängt

Anspruch auf Vorschüsse, deren Dauer und die Antragsfrist bei monatlich neu ausbleibenden Beiträgen entscheiden sich an Ihrem Dossier.

Was ungewiss bleibt

Periodische Leistungen verjähren in fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 1 OR), nicht aber zwischen Ehegatten während der Ehe und für das Kind bis zur Volljährigkeit (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 OR); welche Frist für einen bestimmten Ausstand gilt, ist zu prüfen. Ältere Ausstände übernimmt die Fachstelle nicht immer: Im Wallis kann sie die sechs Monate vor dem Gesuch einbeziehen (Art. 8 GIBU).

Was Sie zusammentragen sollten

Urteil oder Vereinbarung mit Vollstreckbarkeitsbescheinigung, monatliche Aufstellung, Kontoauszüge, Adresse und Arbeitgeber der verpflichteten Person, Belege zu Einkommen und Vermögen — für die Fachstelle, die Anwältin, den Anwalt oder die Rechtsberatung.

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Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 131, 131a, 132, 176a, 290, 291, 292, 293 ZGB — Fedlex, SR 210
  • Inkassohilfeverordnung (InkHV): Art. 5, 8, 9, 10, 13, Fedlex, SR 211.214.32
  • SchKG: Art. 80, Fedlex, SR 281.1
  • Strafgesetzbuch: Art. 31, 217 StGB, Fedlex, SR 311.0
  • Obligationenrecht: Art. 128, 134 OR, Fedlex, SR 220
  • Kantonales Recht: Gesetz BSG 213.22 und IBV (BE), IHBUG und IHBUV (FR), GIBU und VIBU (VS), in der in der Tabelle genannten Fassung