Unverheiratet und getrennt: Kinder, Wohnung, Geld

Kurz gesagt. Ohne Ehe gibt es keine Scheidung, kein Güterrecht, keinen Vorsorgeausgleich und kein AHV-Splitting: Diese Regeln gelten für Ehegatten (Art. 122 und 181 ZGB, Art. 29quinquies AHVG). Für das Kind gelten beim Unterhalt dieselben Regeln wie bei verheirateten Eltern (Art. 276 und 285 ZGB). Die gemeinsame elterliche Sorge entsteht durch eine gemeinsame Erklärung, und bei Streit entscheidet die Kindesschutzbehörde (Art. 298a und 298b ZGB).

Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.

Warnsignal. Solange die gemeinsame Sorge weder durch Erklärung noch durch Entscheid begründet ist, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu (Art. 298a Abs. 5 ZGB). Die Mutter muss spätestens ein Jahr nach der Geburt gegen den Vater auf Ersatz der Entbindungs- und Unterhaltskosten klagen (Art. 295 Abs. 1 ZGB). Bei Gewalt: 117 — der Schutz nach Art. 28b ZGB setzt keine Ehe voraus. Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib beim Partner: Ausländerrecht (Art. 50 Abs. 4 AIG), Verliere ich bei der Scheidung meine Aufenthaltsbewilligung?

Wer hat die elterliche Sorge, wenn wir nicht verheiratet sind?

Unverheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Sorge durch eine gemeinsame Erklärung, sobald das Kindesverhältnis zum Vater feststeht (Art. 298a Abs. 1 ZGB). Weigert sich ein Elternteil, kann der andere die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes anrufen; sie verfügt die gemeinsame Sorge, sofern nicht das Kindeswohl die alleinige Sorge verlangt (Art. 298b Abs. 1 und 2 ZGB). Siehe Wer bekommt bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Wer regelt nach der Trennung Obhut und Besuchsrecht?

Die Kindesschutzbehörde regelt die elterliche Sorge neu, wenn wesentlich veränderte Verhältnisse es zum Wohl des Kindes verlangen, oder beschränkt sich auf Obhut, persönlichen Verkehr und Betreuungsanteile (Art. 298d Abs. 1 und 2 ZGB). Verfügt sie die gemeinsame Sorge, prüft sie die alternierende Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind sie verlangt (Art. 298b Abs. 3ter ZGB). Ist eine Unterhaltsklage beim Gericht hängig, entscheidet dieses auch über die übrigen Kinderbelange (Art. 304 Abs. 2 ZPO). Siehe Alternierende Obhut – wie funktioniert das?

Welche Behörde in meinem Kanton?

Jeder Kanton bestimmt seine Kindesschutzbehörde selbst (Art. 440 Abs. 1 und 3 ZGB). Für die zweisprachigen Kantone:

Kanton Kindesschutzbehörde Text
Bern KESB, elf kantonale Behörden (Berner Jura: Courtelary) Art. 3 Abs. 1 KESG; Sitz: Art. 1 KESV
Freiburg Friedensgericht Art. 2 Abs. 1 KESG (FR)
Wallis KESB, neun kantonale Behörden Art. 13 und 13a EGZGB

Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz des Kindes (Art. 315 Abs. 1 ZGB). Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die Westschweiz; sonst gilt hier nur das Bundesrecht.

Sind die Kinderalimente dieselben?

Ja. Beide Eltern tragen den Unterhalt, jeder nach seinen Kräften (Art. 276 Abs. 2 ZGB), und der Beitrag dient auch der Betreuung des Kindes (Art. 285 Abs. 2 ZGB). Die zweistufige Methode gilt zivilstandsunabhängig (BGE 147 III 265 E. 7.4); bei nicht verheirateten Eltern wird der Überschuss des zahlenden Elternteils zwischen ihm und den Kindern verteilt (BGE 149 III 441 E. 2.7). Siehe Wie werden Alimente für die Kinder berechnet?

Darf ich mit dem Kind umziehen?

Bei gemeinsamer Sorge braucht ein Umzug ins Ausland, oder einer mit erheblichen Auswirkungen auf die elterliche Sorge des andern Elternteils und den persönlichen Verkehr, dessen Zustimmung oder einen Entscheid (Art. 301a Abs. 2 ZGB). Wer die Sorge allein hat, muss den andern rechtzeitig informieren (Art. 301a Abs. 3 ZGB). Siehe Darf ich mit den Kindern umziehen?

Habe ich Anspruch auf Unterhalt für mich, auf die Pensionskasse?

Nicht auf dieser Grundlage: Vorsorgeausgleich (Art. 122 ZGB), AHV-Splitting und Güterrecht (Art. 181 ZGB) erfassen nur Ehegatten. Der Unterhaltsbeitrag für das Kind dient auch der Betreuung durch den Elternteil, der es betreut (Art. 285 Abs. 2 ZGB). Was der eine für den andern bezahlt hat, richtet sich nach den allgemeinen Regeln: Darlehen, oder einfache Gesellschaft, wenn Sie Kräfte oder Mittel für einen gemeinsamen Zweck verbunden haben (Art. 530 Abs. 1 OR), was zu beweisen ist (Art. 8 ZGB). Für Ehegatten: Pensionskasse teilen.

Wer behält die Mietwohnung?

Ausser bei Gewalt gibt kein Text dem Gericht die Befugnis, die Mietwohnung einem Konkubinatspartner zuzuweisen: Die Regeln zur Wohnung der Familie erfassen Ehegatten (Art. 176 ZGB). Es bleiben eine Vereinbarung zu zweit und mit dem Vermieter, die Kündigung des Mietvertrags (Art. 266a OR) oder bei Gewalt die Übertragung des Mietvertrags auf die klagende Person mit Zustimmung des Vermieters (Art. 28b Abs. 3 Ziff. 2 ZGB). Mit Solidarklausel haftet jeder Mitmieter für den ganzen Mietzins (Art. 143 und 144 OR). Siehe Trennung: Wer darf in der Wohnung bleiben?

Wir haben gemeinsam gekauft: Wer behält es?

Ein Konkubinatspaar, bei dem jeder einen Anteil hat, ist Miteigentümer; die Anteile gelten im Zweifel als gleich (Art. 646 ZGB). Die Regel, nach der ein Ehegatte das Haus gegen Entschädigung übernehmen kann (Art. 205 Abs. 2 ZGB), gilt nicht für Konkubinatspaare. Jeder kann die Aufhebung des Miteigentums verlangen (Art. 650 Abs. 1 ZGB); ohne Einigung ordnet das Gericht körperliche Teilung oder Versteigerung an (Art. 651 Abs. 2 ZGB). Zum Vergleich mit Ehegatten: Haus gemeinsam gekauft – wie wird es geteilt?

Was von Ihrer Situation abhängt

  • Die Anerkennung des Kindes und eine gemeinsame Erklärung.
  • Der Kanton am Wohnsitz des Kindes, der die Behörde bestimmt.
  • Der Mietvertrag und das Grundbuch.
  • Was Sie von Ihren Beiträgen beweisen können.

Was ungewiss bleibt

Die Abrechnung zwischen ehemaligen Konkubinatspartnern hängt von der Einordnung (Darlehen, Schenkung oder einfache Gesellschaft) und von den Beweisen ab. Ob ein Mitmieter einen gemeinsamen Mietvertrag allein kündigen kann, sagt das Gesetz nicht.

Was Sie zusammentragen sollten

Für Sie oder die Person, die Sie begleitet (Anwältin, Anwalt, Rechtsberatung, Mediation):

  • Geburtsurkunde, Anerkennung und eine allfällige gemeinsame Erklärung;
  • die heutige Betreuung der Kinder, Einkommen und Ausgaben beider Eltern;
  • Mietvertrag, Mietkaution und wer den Mietzins bezahlt;
  • bei gemeinsamem Kauf: Grundbuchauszug, Hypothekarvertrag, Beiträge jedes Partners.

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Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 8, 28b, 122, 176, 181, 205, 276, 285, 295, 298a, 298b, 298d, 301a, 315, 440, 646, 650, 651 ZGB — Fedlex, SR 210
  • Obligationenrecht: Art. 143, 144, 266a, 530 OR, Fedlex, SR 220
  • Zivilprozessordnung: Art. 304 ZPO, Fedlex, SR 272
  • AHVG: Art. 29quinquies, Fedlex, SR 831.10
  • Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG): Art. 50, Fedlex, SR 142.20
  • Kantonale Erlasse zum Kindesschutz: KESG und KESV (BE), KESG (FR), EGZGB (VS) — amtliche Sammlungen der Kantone
  • Bundesgericht: BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020) E. 7.4 · BGE 149 III 441 (5A_668/2021,
    1. Juli 2023) E. 2.7 — nachzuprüfen auf bger.ch