Unterhalt bei Trennung und Scheidung: Kinder, Ehegatten, Inkasso

Kurz gesagt. Was man Alimente nennt, heisst im Gesetz Unterhaltsbeitrag: für das Kind (Art. 276 ff. ZGB), für den getrennt lebenden Ehegatten (Art. 176 ZGB) und für den geschiedenen Ehegatten (Art. 125 ZGB). Kein Gesetz nennt einen Betrag oder einen Prozentsatz: Seit BGE 147 III 265 gilt in der ganzen Schweiz dieselbe zweistufige Methode. Bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse wird abgeändert, und eine kantonale Fachstelle hilft beim Inkasso.

Rechtsstand 1. Juli 2023 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Dieser Überblick erklärt das Bundesrecht und das Recht der Kantone Bern, Freiburg und Wallis; er ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.

Warnsignal. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge braucht ein Wegzug mit dem Kind ins Ausland die Zustimmung des andern Elternteils oder einen Entscheid (Art. 301a Abs. 2 Bst. a ZGB). Schafft die verpflichtete Person Vermögen beiseite oder trifft sie Anstalten zur Flucht, kann das Gericht Sicherheit verlangen (Art. 132 Abs. 2 und 292 ZGB). Ausländische Ehegatten: Verliere ich meine Aufenthaltsbewilligung?

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Während der Trennung legt das Gericht die Unterhaltsbeiträge an die Kinder und an den Ehegatten fest (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB). Nach der Scheidung hat der Ehegatte nur Anspruch, wenn ihm nicht zuzumuten ist, selbst für den gebührenden Unterhalt aufzukommen (Art. 125 Abs. 1 ZGB). Das minderjährige Kind geht den anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten vor (Art. 276a Abs. 1 ZGB).

Wie werden Kinderalimente berechnet?

Das Gesetz nennt Kriterien: Bedürfnisse des Kindes, Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Das Bundesgericht verlangt, zuerst die familienrechtlichen Existenzminima aller Beteiligten zu decken und dann den Überschuss zu verteilen; Quotenmethoden und Tabellen sind unzulässig (BGE 147 III 265 E. 6.2, 6.4 und 7). Der Beitrag deckt auch die Betreuung des Kindes (Art. 285 Abs. 2 ZGB); die zumutbare Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils folgt dem Schulstufenmodell des jüngsten Kindes (BGE 144 III 481 E. 4.7.6). Die alternierende Obhut hebt die Pflicht jedes Elternteils nach seinen Kräften nicht auf (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Mehr: Wie werden Alimente für die Kinder berechnet? und warum die Düsseldorfer Tabelle nicht gilt.

Bis wann sind Kinderalimente geschuldet?

Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Hat das Kind dann noch keine angemessene Ausbildung, kommen die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt auf, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Eine Altersgrenze kennt das ZGB nicht: Die «25 Jahre» der kantonalen Bevorschussungsgesetze begrenzen den Vorschuss des Staates, nicht die Pflicht der Eltern.

Gibt es Unterhalt schon während der Trennung?

Ja: Die Trennung hebt die Pflicht nicht auf, zum gebührenden Unterhalt der Familie beizutragen (Art. 163 Abs. 1 ZGB). Verlangt wird er beim Eheschutzgericht (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB), im summarischen Verfahren (Art. 271 lit. a ZPO); nach Einleitung der Scheidung mit vorsorglichen Massnahmen (Art. 276 Abs. 1 ZPO). Die Pflicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszudehnen, kann schon ab der Trennung bestehen (BGE 148 III 358 E. 5). Siehe Trennen oder scheiden?

Habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Nicht automatisch. Die Eigenversorgung geht vor, eine Erwerbskraft ist in der Regel voll auszuschöpfen (BGE 147 III 249 E. 3.4.4), und die 45er-Regel ist aufgegeben (BGE 147 III 308 E. 5.5). Der Beitrag wird in der Regel als Rente festgesetzt (Art. 126 Abs. 1 und 2 ZGB), das Gericht bestimmt seine Dauer (Art. 125 Abs. 2 ZGB), und er entfällt, vorbehältlich einer anderen Vereinbarung, bei Wiederverheiratung der berechtigten Person (Art. 130 Abs. 2 ZGB). Mehr: Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt? und Muss ich wieder arbeiten?

Kann man Alimente abändern oder indexieren?

Kinderalimente werden bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse neu festgesetzt oder aufgehoben (Art. 286 Abs. 2 ZGB); die Rente des geschiedenen Ehegatten bei erheblicher und dauernder Veränderung (Art. 129 Abs. 1 ZGB); der Eheschutzunterhalt auf Begehren eines Ehegatten, wenn sich die Verhältnisse ändern (Art. 179 Abs. 1 ZGB). Von Gesetzes wegen passt sich kein Beitrag der Teuerung an: Es braucht eine Klausel (Art. 128 und 286 Abs. 1 ZGB). Ohne Klausel kann die geschiedene berechtigte Person eine Anpassung an die Teuerung verlangen, wenn das Einkommen der verpflichteten Person nach der Scheidung unvorhergesehenerweise gestiegen ist (Art. 129 Abs. 2 ZGB). Wer nicht zahlt, obschon er über die Mittel verfügt oder verfügen könnte, wird auf Antrag bestraft (Art. 217 Abs. 1 StGB).

Die Alimente werden nicht bezahlt: Was tun?

Eine vom Kanton bezeichnete Fachstelle hilft dem Kind und dem anderen Elternteil unentgeltlich beim Inkasso (Art. 290 Abs. 1 ZGB), dem geschiedenen Ehegatten in der Regel unentgeltlich (Art. 131 Abs. 1 ZGB), sobald eine Zahlung ausbleibt (Art. 8 InkHV). Vorschüsse regelt das kantonale Recht (Art. 293 Abs. 2 ZGB). Vorgehen und Vorschüsse: Alimente werden nicht bezahlt.

Kanton Fachstelle (Rechtsgrundlage)
Bern die Wohnsitzgemeinde (Art. 1 Abs. 2 Gesetz BSG 213.22)
Freiburg Kantonales Sozialamt, KSA (Art. 1 IHBUV)
Wallis Inkasso- und Bevorschussungsstelle, IBU (Art. 2 GIBU)

Für die anderen Deutschschweizer Kantone deckt divorceinfo.ch nur das Bundesrecht ab.

Was von Ihrer Situation abhängt

Angerechnete Einkommen, Existenzminimum, Dauer der Betreuung, Ehegattenunterhalt: Das entscheidet sich an Ihren Belegen, für beide Ehegatten nach derselben Regel. Dieser Überblick nennt bewusst keinen Betrag.

Was ungewiss bleibt

  • Zur alternierenden Obhut sagen die deutsche Regeste von BGE 147 III 265 (E. 5.5, «im umgekehrten Verhältnis zu den Betreuungsanteilen») und ihre französische Übersetzung nicht dasselbe; massgebend ist der deutsche Urteilstext, die Tragweite im Einzelfall bleibt offen.
  • Ab wann eine Abänderung wirkt, legt kein Text fest.

Was Sie zusammentragen sollten

Geltendes Urteil oder geltende Vereinbarung, Lohnausweise und Steuerveranlagungen beider Eltern, Miete, Krankenkassenprämien, Fremdbetreuungskosten, Betreuungsregelung, Aufstellung der Ausstände — für die Anwältin oder den Anwalt, die Rechtsberatung, die Mediation, eine gemeinsame Beratung oder die Inkassostelle.

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Quellen

  • Zivilgesetzbuch: Art. 125, 126, 128, 129, 130, 131, 132, 163, 176, 179, 276, 276a, 277, 285, 286, 290, 292, 293, 301a ZGB — Fedlex, SR 210
  • Zivilprozessordnung: Art. 271, 276 ZPO, Fedlex, SR 272
  • Inkassohilfeverordnung (InkHV): Art. 8, Fedlex, SR 211.214.32
  • Strafgesetzbuch: Art. 217 StGB, Fedlex, SR 311.0
  • Kantonales Recht (Fassung des zitierten Artikels): Gesetz BSG 213.22, Art. 1 Abs. 2 (BE, 1. November 2020); IHBUV, Art. 1 (FR, 1. Januar 2022); GIBU, Art. 2 Abs. 1 und 2 (VS, 1. Januar 2022)
  • Bundesgericht: BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020), E. 5.5, 6.2, 6.4 und 7 · BGE 144 III 481 (5A_384/2018, 21. September 2018), E. 4.7.6 · BGE 147 III 249 (5A_907/2018, 3. November 2020), E. 3.4.4 · BGE 147 III 308 (5A_104/2018, 2. Februar 2021), E. 5.5 · BGE 148 III 358 (5A_849/2020, 27. Juni 2022), E. 5 — nachzuprüfen auf bger.ch