Nach dem Scheidungsurteil: was von Amtes wegen geschieht und was Sie selbst erledigen
Kurz gesagt. Ist das Urteil rechtskräftig, teilt das Gericht es selbst dem Zivilstandsamt mit (Art. 40 Abs. 1 Bst. d ZStV) und den Vorsorgeeinrichtungen für den Ausgleich der Pensionskasse (Art. 280 Abs. 2 ZPO). Der Rest liegt bei Ihnen: den Ledignamen wieder annehmen, wenn Sie das möchten (Art. 119 ZGB), das AHV-Splitting im Auge behalten, Alimente eintreiben oder abändern lassen und eine ganze Steuerperiode getrennt deklarieren.
Rechtsstand 1. Januar 2025 · geprüft am 2. Oktober 2026 · von divorceinfo.ch anhand der amtlichen Texte verfasst. Diese Seite erklärt das Recht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Warnsignal — Aufenthaltsbewilligung. Eine Bewilligung aus dem Familiennachzug hängt nach der Scheidung vom Ausländerrecht ab (Art. 50 AIG), zuständig ist das Migrationsamt. Lassen Sie sich früh beraten: Verliere ich bei der Scheidung meine Aufenthaltsbewilligung?
Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Wenn der Entscheid, der sie ausspricht, rechtskräftig ist. Die Berufung hemmt die Rechtskraft nur im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO). Das Gericht meldet das Urteil unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft dem Zivilstandsamt (Art. 43 Abs. 5 ZStV) und, wenn minderjährige Kinder da sind, der Kindesschutzbehörde an deren Wohnsitz (Art. 43 Abs. 4 Bst. a ZStV). Wer wieder heiraten will, muss nachweisen, dass die frühere Ehe aufgelöst ist (Art. 96 ZGB). Siehe Wie lange dauert eine Scheidung?
Muss ich meinen Namen ändern?
Von selbst ändert sich nichts: Wer bei der Heirat den Namen gewechselt hat, behält ihn, kann aber jederzeit gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 119 ZGB). Die Erklärung kostet in der ganzen Schweiz CHF 75.-, Beratung inbegriffen (Anhang 1 Ziff. 4.2 ZStGV, Fassung vom 11. November 2024). Eine Frist für diese Erklärung gibt es nicht.
Wird die Pensionskasse automatisch übertragen?
Das Gericht teilt den Vorsorgeeinrichtungen den rechtskräftigen Entscheid von Amtes wegen mit, und er ist für sie verbindlich (Art. 280 Abs. 2 ZPO); prüfen Sie danach, ob die Übertragung erfolgt ist. Gibt es keine Vereinbarung und stehen die Guthaben nicht fest, geht die Sache von Amtes wegen an das nach dem FZG zuständige Gericht (Art. 281 Abs. 3 ZPO), das Ihnen eine Frist für Ihre Anträge setzt (Art. 25a Abs. 2 FZG). Der verpflichtete Ehegatte kann sich wieder einkaufen (Art. 22d Abs. 1 FZG). Mehr dazu: Pensionskasse bei der Scheidung teilen
Was geschieht mit meiner AHV?
Die Einkommen aus den Kalenderjahren der Ehe werden je zur Hälfte beiden angerechnet (Art. 29quinquies Abs. 3 Bst. c AHVG), für Zeiten, in denen beide in der schweizerischen AHV versichert waren (Abs. 4 Bst. b). Jeder Ehegatte kann die Teilung allein oder mit dem andern bei einer Ausgleichskasse verlangen, die für einen von ihnen ein Konto führt (Art. 50c AHVV); eine Frist nennt die Verordnung nicht, und bezieht einer schon eine Rente, leitet die Ausgleichskasse, die sie ausrichtet, das Verfahren von Amtes wegen ein (Art. 50g AHVV). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge folgen die Erziehungsgutschriften der Betreuung der Kinder (Art. 52fbis Abs. 2 AHVV).
Erhalte ich eine Hinterlassenenrente, wenn mein Ex-Partner stirbt?
Vielleicht. In der AHV ist eine geschiedene Person einer verwitweten gleichgestellt, namentlich wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und sie Kinder hat oder bei der Scheidung das 45. Altersjahr vollendet hatte; sonst nur, solange sie Kinder unter 18 Jahren hat (Art. 24a AHVG). In der beruflichen Vorsorge braucht es eine Ehe von mindestens zehn Jahren und eine bei der Scheidung zugesprochene Rente nach Art. 124e Abs. 1 oder 126 Abs. 1 ZGB (Art. 20 Abs. 1 BVV 2). Die Regeln über die Begünstigung in einer Lebensversicherung knüpfen an die Scheidung keine Wirkung (Art. 76–78 VVG): Lassen Sie sie überprüfen.
Können die Alimente abgeändert oder indexiert werden?
Ja, auf Antrag. Die Rente des geschiedenen Ehegatten kann bei erheblicher und dauernder Veränderung herabgesetzt, aufgehoben oder eingestellt werden (Art. 129 Abs. 1 ZGB) und erlischt, ohne andere Vereinbarung, bei Wiederverheiratung der berechtigten Person (Art. 130 Abs. 2 ZGB); der Kinderunterhalt wird bei erheblicher Veränderung neu festgesetzt oder aufgehoben (Art. 286 Abs. 2 ZGB). Indexiert ist ein Unterhaltsbeitrag nur, wenn Urteil oder Vereinbarung es vorsehen (Art. 128 und 286 Abs. 1 ZGB); der geschiedene Ehegatte kann zudem eine Anpassung an die Teuerung verlangen, wenn das Einkommen der verpflichteten Person nach der Scheidung unvorhergesehenerweise gestiegen ist (Art. 129 Abs. 2 ZGB). Bis zur Abänderung bleibt der festgesetzte Beitrag vollstreckbar (Art. 336 Abs. 1 Bst. a ZPO). Siehe Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Die Alimente werden nicht bezahlt: An wen wende ich mich?
An die Inkassostelle, die das Bundesrecht jedem Kanton vorschreibt (Art. 131 Abs. 1 und 290 Abs. 1 ZGB); für Kinderalimente ist sie unentgeltlich (Art. 17 Abs. 1 InkHV). Im Kanton Bern ist es die Gemeinde am Wohnsitz (Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes BSG 213.22), in Freiburg das Kantonale Sozialamt (Art. 1 IHBUV), im Wallis die IBU (Art. 2 GIBU). Für vor dem Gesuch verfallene Beiträge kann die Fachstelle helfen, muss aber nicht (Art. 3 Abs. 3 InkHV). Wer zahlen könnte und nicht zahlt, wird auf Antrag bestraft (Art. 217 StGB). Mehr dazu: Alimente werden nicht bezahlt – was tun?
Was ändert sich bei den Steuern im Jahr der Scheidung?
Bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt (Art. 42 Abs. 2 DBG; Art. 18 Abs. 2 StHG). Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen Ehegatten und an einen Elternteil für Kinder unter seiner elterlichen Sorge sind beim Leistenden abziehbar und beim Empfänger steuerbar (Art. 33 Abs. 1 Bst. c und 23 Bst. f DBG). Die Sozialabzüge richten sich nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode (Art. 35 Abs. 2 DBG).
Was von Ihrer Situation abhängt
- Ein durch das Urteil zugewiesenes Grundstück: Das Grundbuch wird nur auf Anmeldung hin nachgeführt (Art. 46 Abs. 1 GBV), mit dem Urteil und der Rechtskraftbescheinigung.
- Der Kanton: Inkassostelle, Vorschüsse und Steuerraten unterscheiden sich. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die Westschweiz; sonst gilt hier nur das Bundesrecht.
Was ungewiss bleibt
Ob für das AHV-Splitting in jedem Fall ein Gesuch nötig ist, sagen der deutsche und der französische Text der AHVV nicht gleich deutlich: Fragen Sie die Ausgleichskasse. Ab wann ein abgeänderter Unterhalt gilt, regelt kein allgemeiner Text.
Was Sie zusammentragen sollten
Für die Person, die Sie begleitet (Anwältin oder Anwalt, Rechtsberatung, Inkassostelle): das Urteil und die Rechtskraftbescheinigung; die Mitteilung über die Übertragung der Pensionskasse; die Aufstellung der unbezahlten Alimente; Ihre Lebensversicherungspolicen; Ihre Steuererklärungen.
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Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 96, 119, 128–131, 286, 290 ZGB, Fedlex, SR 210
- Zivilprozessordnung: Art. 280, 281, 315, 336 ZPO, Fedlex, SR 272
- Zivilstandsverordnung: Art. 40, 43 ZStV, Fedlex, SR 211.112.2
- Zivilstandsgebührenverordnung: Anhang 1 Ziff. 4.2 ZStGV, Fedlex, SR 172.042.110
- FZG: Art. 22d, 25a, Fedlex, SR 831.42
- AHVG: Art. 24a, 29quinquies, Fedlex, SR 831.10
- AHVV: Art. 50c, 50g, 52fbis, Fedlex, SR 831.101
- BVV 2: Art. 20, Fedlex, SR 831.441.1
- VVG: Art. 76–78, Fedlex, SR 221.229.1
- InkHV: Art. 3, 17, Fedlex, SR 211.214.32
- Strafgesetzbuch: Art. 217 StGB, Fedlex, SR 311.0
- DBG: Art. 23, 33, 35, 42, Fedlex, SR 642.11
- StHG: Art. 18, Fedlex, SR 642.14
- GBV: Art. 46, Fedlex, SR 211.432.1
- AIG: Art. 50, Fedlex, SR 142.20
- Kantonale Inkassoerlasse: Gesetz BSG 213.22 (Bern), IHBUG und IHBUV (Freiburg), GIBU (Wallis)