«Ich ruiniere dich», «du zahlst bis ans Lebensende»: stimmt das?
Kurz gesagt. Weder «lebenslang» noch «nichts». Ob, wie viel und wie lange nachehelicher Unterhalt geschuldet ist, entscheidet das Gericht nach Kriterien, die das Gesetz nennt (Art. 125 Abs. 2 ZGB), und berechnet wird nach einer für die ganze Schweiz verbindlichen Methode, die vom Existenzminimum aller ausgeht (BGE 147 III 265; BGE 147 III 293). Richtig ist: Kindesunterhalt ist geschuldet, und wem nicht zuzumuten ist, selbst für den gebührenden Unterhalt aufzukommen, hat Anspruch auf einen angemessenen Beitrag (Art. 125 Abs. 1 ZGB).
Rechtsstand 25. März 2022 · geprüft am 4. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Bundesrecht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Warnsignal: eine Frist läuft ohne Warnung. Hält das Scheidungsurteil fest, dass keine ausreichende Rente festgesetzt werden konnte, kann die berechtigte Person innerhalb von fünf Jahren seit der Scheidung eine Rente oder deren Erhöhung verlangen, wenn sich die Verhältnisse der verpflichteten Person entsprechend verbessert haben (Art. 129 Abs. 3 ZGB). Danach ist dieser Weg verschlossen.
Was stimmt
Kindesunterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet (Art. 276 Abs. 1 ZGB); die Eltern sorgen gemeinsam dafür, ein jeder nach seinen Kräften (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Die Pflicht gegenüber dem minderjährigen Kind geht den anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten vor (Art. 276a Abs. 1 ZGB).
Unter geschiedenen Ehegatten stellt Art. 125 Abs. 1 ZGB eine Pflicht auf: Ist einem Ehegatten nicht zuzumuten, dass er für den gebührenden Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so hat ihm der andere einen angemessenen Beitrag zu leisten.
Beide Beiträge sind abänderbar. Die Rente kann bei erheblicher und dauernder Veränderung der Verhältnisse herabgesetzt, aufgehoben oder eingestellt werden (Art. 129 Abs. 1 ZGB). Den Kindesunterhalt setzt das Gericht bei erheblicher Veränderung auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes neu fest (Art. 286 Abs. 2 ZGB).
Was falsch oder übertrieben ist
«Du zahlst bis ans Lebensende.» Auch die Dauer gehört zu dem, was das Gericht festlegt (Art. 125 Abs. 2 ZGB). Der Grundsatz der Eigenversorgung hat Vorrang, die «45er-Regel» ist zugunsten einer konkreten Prüfung aufgegeben, und nötigenfalls sind angemessene Übergangsfristen zu gewähren (BGE 147 III 308 E. 5.2 bis 5.5). Fehlt die Erwerbsfähigkeit, ist der Anspruch angemessen zu befristen (BGE 147 III 249 E. 3.4.5).
«Ich ruiniere dich.» Die Berechnung geht von den Mitteln jedes Elternteils und dem familienrechtlichen Existenzminimum jedes Familienmitglieds aus und verteilt erst danach einen allfälligen Überschuss (BGE 147 III 265). Massstab ist auch die Leistungsfähigkeit der Eltern. Für den nachehelichen Unterhalt bildet bei einer Ehe, welche die wirtschaftliche Lage der berechtigten Person konkret beeinflusst hat, die zuletzt gemeinsam gewählte Lebenshaltung Ausgangspunkt und obere Grenze (BGE 147 III 293 E. 4.4).
«Du bekommst keinen Rappen.» Die Versagung ist die Ausnahme, und das Gesetz begrenzt sie: Ein Beitrag kann ausnahmsweise versagt oder gekürzt werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre, namentlich bei grober Verletzung der Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, mutwillig herbeigeführter Bedürftigkeit oder einer schweren Straftat gegen die verpflichtete oder eine ihr nahe verbundene Person (Art. 125 Abs. 3 ZGB). Wird der festgesetzte Beitrag nicht bezahlt, hilft eine kantonale Fachstelle beim Inkasso, in der Regel unentgeltlich (Art. 131 Abs. 1 ZGB). Nachteile aus der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nach der Scheidung werden vorrangig durch den Betreuungsunterhalt des Kindes abgegolten (BGE 148 III 161 E. 4.3.1, nach der amtlichen französischen Regeste).
Was vom Kanton oder von der Situation abhängt
Diese Regeln sind Bundesrecht und gelten in allen Kantonen. Das Ergebnis hängt von den Tatsachen ab, die Art. 125 Abs. 2 ZGB nicht abschliessend aufzählt: Aufgabenteilung, Dauer der Ehe, Lebensstellung, Alter und Gesundheit, Einkommen und Vermögen, Kinderbetreuung, Ausbildung und Erwerbsaussichten, Vorsorge. Ob die Ehe die Lage konkret beeinflusst hat, entscheiden die Umstände des Einzelfalls (BGE 147 III 249 E. 3.4.6). Das Existenzminimum berechnet jeder Kanton nach seiner Praxis: Existenzminimum 2026: sieben Kantone im Vergleich. Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die Westschweiz.
Was ungewiss bleibt
- Der Betrag: Er hängt von Einkommen und Auslagen ab, die diese Seite nicht kennt.
- Die Dauer: Das Gesetz setzt keine fest, und das Bundesgericht verlangt nur eine «angemessene» Befristung.
- Ob die Fünfjahresfrist von Art. 129 Abs. 3 ZGB auch für das Kind gilt: Der Text sagt es nicht, und Art. 134 Abs. 2 ZGB verweist für das Kind auf die Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses, wo Art. 286 Abs. 2 ZGB keine Frist vorsieht. Mit Ihrer Beratung zu klären.
Was sich zu sammeln lohnt
- Einkommen, Auslagen und Vermögen beider, mit Belegen;
- wer während der Ehe was übernommen hat: Erwerb, Teilzeit, Kinder, Haushalt;
- den beruflichen Werdegang;
- die Vorsorgeausweise;
- nach der Scheidung: das Urteil und was es zur Rente festhält.
Das alles dient der Person, die Sie begleitet: Anwältin oder Anwalt, Rechtsberatung, Mediation oder eine gemeinsame Beratung.
Mit Greg oder Léa weiter
Greg und Léa, die juristischen KI-Assistenten von divorceinfo.ch, helfen Ihnen, Einkommen und Auslagen zu ordnen. Siehe auch Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?. Beginnen
Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 125, 129, 131, 134, 276, 276a, 286 ZGB, Fedlex, SR 210
- Bundesgericht: BGE 147 III 249 (5A_907/2018, 3. November 2020) E. 3.4.5 und 3.4.6 · BGE 147 III 265 (5A_311/2019, 11. November 2020) · BGE 147 III 293 (5A_891/2018, 2. Februar 2021) E. 4.4 · BGE 147 III 308 (5A_104/2018, 2. Februar 2021) E. 5.2 bis 5.5 · BGE 148 III 161 (5A_568/2021, 25. März 2022) E. 4.3.1, nachzuprüfen auf bger.ch