Die Alimente werden im Kanton Freiburg nicht bezahlt: Was tut das KSA, und welche Vorschüsse gibt es?

Kurz gesagt. In Freiburg ist die Fachstelle für das Inkasso von Alimenten das Kantonale Sozialamt (KSA) (Art. 1 IHBUV, SGF 212.4.11). Das Gesuch ist möglich, sobald ein Beitrag nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt wird (Art. 8 InkHV), und die Inkassohilfe ist unentgeltlich (Art. 19 Abs. 1 IHBUV). Das KSA kann die Alimente auch bevorschussen, wenn Sie im Kanton wohnen und Ihr Haushalt unter Einkommens- und Vermögensgrenzen bleibt (Art. 5 Abs. 4 und 8 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, IHBUG, SGF 212.4.1).

Rechtsstand 1. Januar 2026 · geprüft am 2. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte; ersetzt keine Beratung.

Warnsignal. Trifft die verpflichtete Person Anstalten zur Flucht oder schafft sie ihr Vermögen beiseite, kann das Gericht Sicherheit verlangen (Art. 132 Abs. 2 und 292 ZGB), und ein Arrest ist möglich (Art. 271 SchKG): rasch handeln. Für Personen ausländischer Nationalität setzt die Bevorschussung eine Aufenthaltsbewilligung voraus (Art. 5 Abs. 5 IHBUG), eine ausländerrechtliche Frage, die gesondert zu prüfen ist.

Das hängt ab von…

  • dem Unterhaltstitel: vollstreckbarer Entscheid oder von der Kindesschutzbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag (Art. 6 Abs. 1 IHBUG);
  • der berechtigten Person: minderjähriges Kind, volljähriges Kind in Ausbildung bis 25, Ehegatte oder Ex-Ehegatte bis zum im Titel vorgesehenen Ende (Art. 5 Abs. 1 und 2 IHBUG);
  • Einkommen und Vermögen des Haushalts, neue Partnerin oder neuer Partner in stabilem Konkubinat eingeschlossen (Art. 8 Abs. 1 IHBUG).

Wie gehe ich vor?

  1. Gesuch beim KSA einreichen, Route des Cliniques 17, Postfach 288, 1700 Freiburg, per Post oder am Schalter, nicht per E-Mail (Seite des KSA), mit Unterhaltstitel, Aufstellung der Ausstände, Inkassovollmacht und Adresse der verpflichteten Person und ihres Arbeitgebers (Art. 9 Abs. 1 InkHV).
  2. Gleichzeitig die Bevorschussung beantragen, denn ein offenes Inkassodossier ist Voraussetzung (Art. 5 Abs. 4 Bst. e IHBUG): Sie läuft ab dem Monat des vollständigen Gesuchs (Art. 10 IHBUG; Art. 7 Abs. 1 IHBUV), für ein Jahr, verlängerbar (Art. 11 Abs. 1 IHBUG).
  3. Das KSA handeln lassen: Es entscheidet über die Verfahren (Art. 2 Abs. 1 IHBUV); Sie unternehmen keine eigenen Inkassoschritte (Art. 10 Abs. 2 InkHV).
  4. Einen Entscheid anfechten: Einsprache beim KSA innert dreissig Tagen, dann Beschwerde innert dreissig Tagen (Art. 27 IHBUG; Art. 79 Abs. 1 VRG, SGF 150.1).

Höchstbeträge und Grenzen der Bevorschussung

Punkt Betrag Grundlage, Fassung
Höchstbetrag für ein Kind maximale einfache AHV-Waisenrente (Bundesbetrag) Art. 9 Abs. 1 Bst. a IHBUG (1.1.2022)
Höchstbetrag für Ehegatten und Ex-Ehegatten CHF 250.- Art. 9 Abs. 1 Bst. b IHBUG (1.1.2022)
Monatseinkommen, alleinstehend mit 1 Kind: volle Bevorschussung / keine Bevorschussung bis CHF 4'530.- / ab CHF 4'991.- Art. 10 Abs. 2 IHBUV (1.1.2025)
Monatseinkommen für die Bevorschussung an Ehegatten, alleinstehend ohne Kind CHF 2'000.- Art. 11 Abs. 2 IHBUV (1.1.2022)
Vermögen, eine erwachsene Person mit 1 Kind CHF 40'000.-, verdoppelt bei selbstbewohnter Liegenschaft Art. 12 IHBUV (1.1.2022)

Die Bevorschussung richtet sich nach dem Titel, innerhalb dieser Grenzen; diese sind nie die Höhe der Alimente (Unterhalt). Die Grenzen hängen vom Haushalt und von der Zahl der Kinder ab.

Was Freiburg besonders regelt

  • Keine früheren Ausstände: Das KSA leistet keine Inkassohilfe für Beiträge, die vor dem Gesuch fällig wurden (Art. 22 Abs. 2 IHBUG; Art. 7 Abs. 4 IHBUV), obwohl das Bundesrecht dies erlauben würde (Art. 3 Abs. 3 InkHV). Der Ausstand bleibt geschuldet.
  • Observierung: Bei konkreten Anhaltspunkten für unrechtmässigen Bezug kann das KSA die berechtigte Person observieren lassen, höchstens dreissig Tage innerhalb von sechs Monaten (Art. 16 und 17 IHBUG).
  • Rückerstattung: Sie erstatten nur unrechtmässig bezogene Vorschüsse zurück, und nicht bei gutem Glauben und schwerwiegenden Folgen (Art. 14 Abs. 1 und 2 IHBUG).

Kann ich Strafantrag stellen?

Wer familienrechtliche Unterhaltspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel verfügt oder verfügen könnte, wird auf Antrag bestraft (Art. 217 Abs. 1 StGB). Die Fachstelle kann Strafantrag stellen (Art. 12 Abs. 2 InkHV). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis des Täters (Art. 31 StGB).

Was von Ihrer Situation abhängt

Der Anspruch auf Bevorschussung entscheidet sich an Ihrem Dossier; Bundesrecht: Alimente nicht bezahlt. Reicht die Bevorschussung nicht, kann die Sozialhilfe einspringen; die unterstützte Person muss dann ihren Unterhaltsanspruch geltend machen oder ihn auf Entscheid der Sozialhilfebehörde abtreten (Art. 18 Abs. 3 SHG, SGF 831.0.1).

Was ungewiss bleibt

  • Den Frankenbetrag der maximalen AHV-Waisenrente beziffern die Freiburger Erlasse nicht.
  • Ob das Verbot eigener Inkassoschritte (Art. 10 Abs. 2 InkHV) auch den Ausstand erfasst, den das KSA nicht eintreibt, sagt der Text nicht.
  • Wie die Antragsfrist bei wiederholten Ausfällen gilt, steht nicht im Text.
  • Die Seite des KSA ist nur französisch erhoben.

Was Sie zusammentragen sollten

Unterhaltstitel mit Vollstreckbarkeitsbescheinigung, monatliche Aufstellung, Adresse und Arbeitgeber der verpflichteten Person, Belege zu Einkommen und Vermögen des Haushalts: für das KSA, die Anwältin, den Anwalt oder die Rechtsberatung.

Mit Greg oder Léa weitermachen

Greg und Léa, die juristischen KI-Assistenten von divorceinfo.ch, helfen Ihnen, die Aufstellung zu erstellen und das Gesuch an das KSA vorzubereiten. Beginnen

Quellen

  • IHBUG, SGF 212.4.1: Art. 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 17, 22, 27 — BDLF
  • IHBUV, SGF 212.4.11: Art. 1, 2, 7, 10, 11, 12, 19 — BDLF
  • VRG, SGF 150.1: Art. 79; SHG, SGF 831.0.1: Art. 18 — BDLF
  • Inkassohilfeverordnung (InkHV): Art. 3, 8, 9, 10, 12, Fedlex, SR 211.214.32
  • Zivilgesetzbuch: Art. 132, 292 ZGB, Fedlex, SR 210; SchKG: Art. 271, Fedlex, SR 281.1
  • Strafgesetzbuch: Art. 31, 217 StGB, Fedlex, SR 311.0
  • Praxis: Seite des KSA «Recouvrement et avances de contributions d'entretien» (fr.ch, geändert am 2. September 2026, nur französisch erhoben)