«Ich lasse dich nie in Ruhe, ich weiss immer, wo du bist»: stimmt das?
Kurz gesagt. «Niemand kann etwas tun» ist falsch. Auf Antrag kann das Gericht der verletzenden Person verbieten, sich anzunähern, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Kontakt aufzunehmen, auch elektronisch (Art. 28b Abs. 1 ZGB), und eine elektronische Überwachung anordnen (Art. 28c ZGB). Seit dem 1. Januar 2026 ist beharrliche Nachstellung ein eigener Straftatbestand, verfolgt auf Antrag (Art. 181b StGB). Richtig ist: Nichts davon geschieht von selbst.
Rechtsstand 1. Januar 2026 · geprüft am 4. Oktober 2026 · verfasst von divorceinfo.ch auf Grundlage der amtlichen Texte. Diese Seite erklärt das Recht; sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer Situation.
Warnsignal: Nachstellung. Nachstellungen können eine Eskalation ankündigen: nicht warten, bis sie aufhören. Bei unmittelbarer Gefahr: 117. Bewahren Sie alles auf, Nachrichten, Daten, Orte, Zeugen. Eine Opferberatungsstelle berät das Opfer und seine Angehörigen unentgeltlich (Art. 5 OHG). Der Strafantrag wegen Nachstellung ist innert drei Monaten zu stellen, seit der Täter bekannt ist (Art. 31 StGB), bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft (Art. 304 Abs. 1 StPO). Im Krisenfall kann die Polizei die verletzende Person aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen (Tabelle unten).
Was stimmt
Nachstellungen sind real, und das Gesetz nennt sie. Zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen kann das Gericht der verletzenden Person insbesondere verbieten, sich anzunähern oder sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und Kontakt aufzunehmen, namentlich telefonisch, schriftlich oder elektronisch, oder die Person in anderer Weise zu belästigen (Art. 28b Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 ZGB). Wohnen beide zusammen, kann das Gericht die verletzende Person für eine bestimmte Zeit ausweisen (Art. 28b Abs. 2 ZGB).
Auf Antrag kann das Gericht zudem ein elektronisches Gerät anordnen, das den Aufenthaltsort der verletzenden Person feststellt, für höchstens sechs Monate, verlängerbar (Art. 28c Abs. 1 und 2 ZGB), ohne Kosten für die geschützte Person (Art. 28c Abs. 4 ZGB).
Strafrechtlich wird bestraft, «wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht», die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken (Art. 181b StGB). Ein Opfer ohne Mittel kann für seine Strafklage die unentgeltliche Rechtspflege erhalten, wenn diese nicht aussichtslos erscheint (Art. 136 Abs. 1 Bst. b StPO).
Was falsch oder übertrieben ist
«Mich hält niemand auf»: Die Massnahmen gibt es, aber sie müssen beantragt werden. Verbote und elektronische Überwachung setzen ein Begehren an das Gericht voraus (Art. 28b Abs. 1 und 28c Abs. 1 ZGB). Bei besonderer Dringlichkeit kann das Gericht ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden und hört sie dann unverzüglich an (Art. 265 Abs. 1 und 2 ZPO); glaubhaft zu machen sind die Verletzung und ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil (Art. 261 Abs. 1 ZPO).
Nicht jede Drohung wird von Amtes wegen verfolgt: Die schwere Drohung wird auf Antrag verfolgt, von Amtes wegen nur unter Ehegatten oder Partnern, während der Beziehung oder im Jahr nach Trennung oder Scheidung (Art. 180 Abs. 1 und 2 StGB). Die Nötigung setzt keinen Strafantrag voraus (Art. 181 StGB).
Was am Satz stimmt, für die Person, die ihn sagt, wie für die, die ihn hört: Diffuse Nachstellungen sind schwer zu beweisen, und das Gericht würdigt alle Beweise frei (Art. 157 ZPO). Wer eine ungerechtfertigte vorsorgliche Massnahme beantragt, haftet für den Schaden; beweist er guten Glauben, kann das Gericht die Ersatzpflicht herabsetzen oder ganz aufheben (Art. 264 Abs. 2 ZPO). Wer die andere Person beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, macht sich strafbar (Art. 181b StGB).
Was vom Kanton oder von der Situation abhängt
Im Krisenfall richtet sich die sofortige Wegweisung aus der Wohnung nach kantonalem Recht; jede Zeile gilt nur in ihrem Kanton.
| Kanton | Wer entscheidet | Dauer |
|---|---|---|
| Freiburg | Kantonspolizei (Art. 6 Abs. 1 Bst. a EGZGB) | bis zu 20 Tage |
| Wallis | Polizei (Art. 11 VhG) | 14 bis 21 Tage |
| Bern | Kantonspolizei (Art. 83 PolG) | längstens 20 Tage (Art. 88 PolG) |
Kantonales Recht deckt divorceinfo.ch auf Deutsch für Bern, Freiburg und Wallis ab, auf Französisch auch für die übrige Westschweiz; sonst gilt hier nur das Bundesrecht. Die Opferberatungsstellen organisiert jeder Kanton (Art. 9 Abs. 1 OHG). Im Übrigen entscheiden die Tatsachen: Häufigkeit, Inhalt, Zeugen, datierte Bildschirmfotos.
Was ungewiss bleibt
- Die Schwelle von Art. 181b StGB («beharrlich», «erheblich»): Der Text beziffert sie nicht, und noch kein Entscheid des Korpus konkretisiert sie.
- Die Anwendung von Art. 181b StGB auf Taten vor dem 1. Januar 2026: Die Regel über den zeitlichen Geltungsbereich ist nicht im Korpus.
- Der Beginn der Antragsfrist bei wiederholten Handlungen über lange Zeit.
- Die Dauer der Verbote nach Art. 28b ZGB: Das Gericht legt sie fest, ohne Tarif.
Was sich zu sammeln lohnt
- Nachrichten, E-Mails und Anrufe, mit datierten Bildschirmfotos;
- ein Protokoll der Vorfälle: Daten, Uhrzeiten, Orte, Zeugen;
- Namen und Kontaktangaben der Zeugen;
- jede bereits ergangene Verfügung der Polizei oder des Gerichts.
Für eine Opferberatungsstelle, die Polizei, eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine Rechtsberatung.
Mit Greg oder Léa weiter
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Quellen
- Zivilgesetzbuch: Art. 28b, 28c ZGB, Fedlex, SR 210
- Strafgesetzbuch: Art. 31, 180, 181, 181b StGB, Fedlex, SR 311.0
- ZPO: Art. 157, 261, 264, 265, Fedlex, SR 272
- StPO: Art. 136, 304, Fedlex, SR 312.0
- OHG: Art. 5, 9, Fedlex, SR 312.5
- Kantonale Erlasse: EGZGB (FR, SGF 210.1), Art. 6; VhG (VS, SGS 550.600), Art. 11; PolG (BE, BSG 551.1), Art. 83 und 88